Nachtparkbewilligung
Für das Nachtparkieren auf dem Gemeindegebiet Neftenbach sind Gebühren zu entrichten.
Warum eine Nachtparkiergebühr?
Die grosse Mehrheit der Motorfahrzeugbesitzer verfügt über private Parkierungsmöglichkeiten (Eigentum oder Miete) und muss dafür die entsprechenden Kosten tragen. Jene Personen, welche ihr Fahrzeug über Nacht regelmässig auf Strassen und Plätzen abstellen, müssen für die Benützung des öffentlichen Grundes einen Beitrag leisten. Dafür sorgt das Reglement über das Nachtparkieren auf öffentlichem Grund.
Gebührenpflicht / Selbstdeklaration
Gebührenpflichtig sind alle Motorfahrzeugbesitzer, die keinen eigenen Parkplatz haben und deshalb nachts regelmässig auf öffentlichem Grund parkieren. Als gebührenpflichtiges Parkieren gilt ein mindestens zweimaliges Abstellen innert 30 Tagen während den Nachtstunden (zwischen 22.00 und 7.00 Uhr).
Rechnungsstellung / Parkplatzanspruch / Datenschutz
Wer gemäss obgenannten Kriterien gebührenpflichtig wird, bekommt eine Rechnung zugestellt. Wer die Nachtparkgebühr bezahlt, darf den öffentlichen Raum nachts zum Parkieren benützen, wo es polizeilich erlaubt ist. Niemand hat jedoch Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. Die erfassten Daten der nachts parkierten Autos sind weder Privaten noch anderen Amtsstellen zugänglich.
Kontrolle
Sobald ein Fahrzeug während der Nacht zweimal innert 30 Tagen auf öffentlichem Grund festgestellt wird und das Fahrzeug noch nicht angemeldet ist, wird eine Gebühr fällig.
Zuzug und Wegzug
Wer neu nach Neftenbach zieht, wird bei der Anmeldung auf die Nachtparkgebühr aufmerksam gemacht. Beim Wegzug oder wenn die Nachtparkbewilligung nicht mehr genutzt wird, muss dies dem Werksekretariat unter werke@neftenbach.ch gemeldet werden.
Preis
Name |
---|
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Werksekretariat | 052 305 06 71 | werke@neftenbach.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Werke | 052 305 06 71 |