Fristerstreckung Steuererklärung
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, innert der gesetzlichen Frist die Steuererklärung einzureichen, kann beim Steueramt eine Fristverlängerung beantragt werden. Die Frist kann maximal bis am 30. November erstreckt werden. Für selbständig Erwerbende gilt eine generelle Frist bis zum 30. September.
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steuerverwaltung | 052 305 06 65 | steuern@neftenbach.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen und Steuern | 052 305 06 65 |