Benutzungsordnung


Benutzerkreis
Die Bibliothek steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern zur Verfügung.

Benutzung
Die Ausleihdauer beträgt allgemein vier Wochen, für DVDs eine Woche. Nach Ablauf der Leihfrist werden Mahngebühren fällig. Eine einmalige Verlängerung ist möglich, sofern für das Medium keine Reservation vorliegt. 

E-Medien
Eingeschriebene Kundinnen und Kunden mit Jahresgebühr haben Zugang zu der digitalen Bibliothek.

Gebühren
Für die Benutzung der Bibliothek wird eine Jahrespauschale erhoben und ein Benutzerausweis abgegeben. Reservationen und Mahnungen sind gebührenpflichtig. Die Gebühren sind in der Gebührenordnung einzusehen.

Haftung
Die Kundinnen und Kunden verpflichten sich zu schonendem Umgang mit dem Bibliothekseigentum, sowie zur Rückgabe der ausgeliehenen Medien in dem Zustand, in dem sie diese empfangen haben. Bei Beschädigung oder Verlust der Medien oder des Benutzerausweises werden die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Bibliothek wird im rechtlich zulässigen Sinn ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftung für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger ausgeschlossen.

Aufsicht
Für die Aufsicht ist die Gemeindeverwaltung, für den Betrieb das Bibliotheksteam zuständig.

Sanktionen / Rechtsweg
Bei Verstoss gegen die Benutzungsordnung, Störung des Bibliotheksbetriebs sowie vorsätzlicher Schädigung der Bibliothek kann das Benutzungsrecht eingeschränkt, bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoss befristet oder auf Dauer entzogen werden. Gegen Entscheide der Bibliotheksleitung ist der Rekurs an die Gemeindeverwaltung möglich.


Neftenbach, Oktober 2020