Willkommen auf der Website der Gemeinde Gemeinde Neftenbach



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
Gemeinde mit Weitsicht
Bild vergrössern

Genossenschaft Seniorenwohnung Wolfgässli

AdresseSattleracherstrasse 13
8413 Neftenbach
Telefon052 315 43 38
KontaktPräsident: Alain Strickler
E-Mailgswolfgaessli@bluewin.ch

Vermietung
Die Vermietung der Alterswohnungen der Genossenschaft Wolfgässli erfolgt über die DiBa-Immo GmbH.

Auszug aus Statuten
Bau oder Kauf sowie Betrieb von Wohnungen für Senioren/innen; ist nicht gewinnorientiert; vermietet die Wohnungen in erster Linie an ihre älteren Mitglieder (ab Alter 60); zweitens an Bewohner/innen bzw. Bürger/innen der Gemeinde Neftenbach und erst anschliessend an Dritte.

Älter werden in der Gemeinde – ein sozialer und solidarischer Gedanke.
In der gewohnten Umgebung bleiben zu können, wenn man älter geworden oder durch eine Behinderung eingeschränkt ist, das wünschen sich viele. Mit Anteilscheinen der Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli können Menschen sich diesen Wunsch erfüllen und brauchen deshalb auch den Kontakt zur Familie und zu Freunden durch einen Umzug nicht einzuschränken.

Einige Fakten
Die Genossenschaft hat mit der Gemeinde Neftenbach einen Baurechtsvertrag über 50 Jahre für die Parzellen an der Zürichstrasse 8 und 10 abgeschlossen. Die beiden Gebäude sind im Eigentum der Genossenschaft. Im Altbau stehen neun 2 ½ Zimmerwohnungen sowie eine 4 ½ Zimmerwohnung zur Verfügung. Im Neubau sind behindertengerecht drei 2, vier 2 ½ und zwei 3 ½ Zimmerwohnungen untergebracht.

Werden Sie Mitglied der Genossenschaft Wolfgässli
Günstige Mietbedingungen - Hoher Komfort in jeder Wohnung - Grosse Gartenanlage - Zentraler Standort; Kriterien welche für eine Mitgliedschaft sprechen. Mitglieder können handlungsfähige natürliche und juristische Personen werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit der vollständigen Einzahlung des gezeichneten Anteilscheinkapitals. Der Beitritt verpflichtet zur Übernahme mindestens eines Anteilscheines im Werte von CHF 1.000. Der Austritt kann innert der ersten 5 Jahren nach dem Eintritt nur aus wichtigen Gründen erklärt werden. Wird die Mitgliedschaft im Zusammenhang mit der Miete der Genossenschaftswohnung erworben, setzt der Austritt die Wohnungsaufgabe voraus. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen. Jede Nachschuss-pflicht oder Haftbarkeit des einzelnen Mitgliedes ist ausgeschlossen.

Die Anmeldung zur Mitgliedschaft finden Sie hier.

zur Übersicht