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29.03.2024 13:42:20


Abstimmungen und Wahlen


Die nächsten Wahl- und Abstimmungssonntage:

9. Juni 2024
22. September 2024
24. November 2024


9. Juni 2024

Eidgenössische Vorlagen

  • Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» (BBl 2023 2285)
  • Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» (BBl 2023 2286)
  • Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» (BBl 2023 2287)
  • Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes) (BBl 2023 2301)

Kantonale Vorlagen

  • keine Vorlagen

Kommunale Vorlagen

  • keine Vorlagen

 

Archiv

Zu den Ergebnissen vergangener Abstimmungen

 

Generelle Informationen 

- Wer darf grundsätzlich wählen und abstimmen?
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Wählen und Abstimmen berechtigt.

- Wie gehe ich vor, wenn ich meinen Stimmrechtsausweis verloren, unvollständig oder beschädigt erhalten habe? 
Bitte nehmen Sie Kontakt zur Einwohnerkontrolle auf.

- Wie übe ich mein briefliches Stimmrecht aus?
Unterschreiben Sie den per Post zugestellten Stimmrechtsausweis. Legen Sie die eigenhändig und handschriftlich ausgefüllten Wahl- und/oder Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es. Legen Sie diesen Stimmrechtsausweis und das verschlossene Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert (Zustellkuvert). Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis um 10.00 Uhr am Wahl- und Abstimmungssonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können auch den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 3/7, benützen.

- Wie kann ich persönlich wählen und abstimmen?
Unterschreiben Sie den per Post zugestellten Stimmrechtsausweis. Nehmen Sie diesen Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn am Schalter der Gemeindeverwaltung ab. Legen Sie die eigenhändig und handschriftlich ausgefüllten Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne ein. Das persönliche Stimmrecht können Sie sowohl vorzeitig (während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung) oder auch direkt am Wahlsonntag zwischen 8.30 und 10.00 Uhr ausüben. 

- Wie heisst die offizielle Mobile-Applikation (App), welche mir Informationen zu den Wahlen und Abstimmungen liefert?
Die App «VoteInfo» informiert Sie über die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorlagen (Download Android-Geräte / Download für Apple-Geräte).