Wahlanordnung für die Erneuerungswahl Friedensrichter/in für die Amtsdauer 2021 - 2027

2. Oktober 2020

Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungwahlen des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 bis 2027 auf 7. März 2021 festgesetzt.

Die Erneuerungswahl erfolgt nach den Vorschriften des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte und der Gemeindeordnung. Gehen für das Amt nicht mehr Wahlvorschläge als freie Plätze ein, erfolgt die Wahl im stillen Verfahren, andernfalls wird am 7. März 2021 an der Urne gewählt.

Die nächsten Termine sind:

02.10.2020: Publikation der Erneuerungswahl im amtlichen Publikationsorgan und Bezug Wahlvorschläge bei der Einwohnerkontrolle

11.11.2020: Ablauf der 40-tägigen Einreichefrist der Wahlvorschläge

20.11.2020: Publikation der provisorischen Wahlvorschläge

27.11.2020: Ablauf der zweiten Frist zur Einreichung, Abänderung oder Rückzug der Wahlvorschläge

Stille Wahl: Erklärung der stillen Wahl durch Beschluss Gemeinderat am 7. Dezember 2020

Urnenwahl: Urnenwahl mit leerem Wahlzettel und Beiblatt am 7. März 2021

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

 

Gemeinderat Neftenbach

 

 

 

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