Anordnung Urnenabstimmung 7. März 2021Anordnung Urnenabstimmung 7. März 2021 Der Gemeinderat Neftenbach ordnet als wahlleitende Behörde, gemäss §12 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Zürich, am Sonntag, 7. März 2021, die folgende Vorlage zur Urnenabstimmung an:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Die Akten können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Neftenbach eingesehen werden. Gemeinderat Neftenbach Datum der Neuigkeit 18. Dez. 2020
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