Erneuerungswahl der ev.-ref. Kirchenpflege für die Amtsdauer 2022-2026 - definitiver WahlvorschlagNach Ablauf der zweiten Frist für die Erneuerungswahlen 2022 - 2026 der ev.-ref. Kirchenpflege liegt folgender definitiver Wahlvorschlag vor: Mitglied
Die Urnenwahl wird am 18. Juni 2023 durchgeführt. In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung wird ein gedruckter Wahlzettel verwendet. Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der ev.-ref. Bezirkskirchenpflege Winterthur, c/o Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur erhoben werden (§19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Gemeinderat Neftenbach Datum der Neuigkeit 17. März 2023
|