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28.03.2024 22:34:03


Ersatzwahl des Präsidenten und eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 (Definitive Wahlvorschläge und Ansetzung Urnenwahl)

Innerhalb der Frist von sieben Tagen ab dem Erscheinen der amtlichen Publikation vom 14. Juni 2019 wurden die provisorischen Wahlvorschläge weder vermehrt, noch geändert oder zurückgezogen. Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl einer Präsidentin / eines Präsidenten sowie eines Mitglieds des Gemeinderats liegen folgende definitiven Wahlvorschläge vor:

Präsidium

Mitglied

Weil mehr Personen vorgeschlagen wurden, als Stellen zu besetzten sind, sind die Voraussetzungen für die stille Wahl im Sinne von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte nicht erfüllt. Somit findet am 1. September 2019 in Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel und einem Beiblatt statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 20. Oktober 2019 statt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Herrmann-Götzstrasse 26, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.



Datum der Neuigkeit 5. Juli 2019
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