Ersatzwahl eines Mitgliedes und des Präsidiums der ref. Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 (Publikation stille Wahl)

20. März 2020

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 10. Januar 2020 sind für die Ersatzwahl des Präsidiums sowie eines Mitglieds der reformierten Kirchenpflege sind nach Ablauf der siebentägigen Nachfrist keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht worden. Damit sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.

 

Die für die Ersatzwahl in die ref. Kirchenpflege vorgeschlagene Berweger-Luff ‘Shirley’ Ann, geboren 1961, Fachfrau medizinisch-technische Radiologie, Aspacherstrasse 42c, 8413 Neftenbach, parteilos, wird gemäss § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte in stiller Wahl als gewählt erklärt.

 

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Gemeinde Neftenbach

Neftenbach, 20. März 2020