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29.03.2024 10:29:13


Organisations- und Geschäftsreglement

Organisations- und Geschäftsreglement

Gestützt auf Artikel 19 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat Neftenbach mit Beschluss vom 15. Mai 2019 ein Organisations- und Geschäftsreglement erlassen und per 1. Juni 2019 in Kraft gesetzt. Der Beschluss und die dazugehörigen Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götzstrasse 26, 8400 Winterthur, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

 

Neftenbach, 20. Mai 2019

Gemeinderat Neftenbach



Datum der Neuigkeit 20. Mai 2019
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