https://www.neftenbach.ch/de/ueberunsmain/aktuelles/aktuellesinformationen/welcome.php?action=showinfo&info_id=1038593&ls=0&sq=&kategorie_id=&date_from=&date_to=
28.03.2024 16:17:19


Herbizide - verboten aus gutem Grund

Ungeplante Wildkräuter – «Unkraut» im Volksmund – können ein Ärgernis sein. Manch einer würde sie vielleicht am liebsten wegspritzen. Doch Unkrautvertilgungsmittel sind giftig! Ein Verzicht lohnt sich.

Spriessen Pflanzen auf Kieswegen oder zwischen Steinplatten, liegt der Griff zu einem Herbizid (Unkrautvertilgungsmittel) nahe. Herbizide sind jedoch gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung 814.81, Anhang 2.5, auf folgenden Flächen verboten:

Grund dafür ist, dass die Mittel von diesen Flächen sehr schnell abfliessen und ins Grundwasser versickern oder über die Kanalisation in unsere Seen, Flüsse und Bäche gelangen. Dort schädigen sie Pflanzen und Tiere und gefährden über das Trinkwasser auch den Menschen. Bereits wenige Tropfen belasten tausende Liter Wasser. Jede unsachgemässe Anwendung und Lagerung der giftigen Substanzen stellt daher eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt dar.

Tipps für unkrautfreie Wege, Plätze und Terrassen ohne Chemie:

 

Lesen Sie weitere Tipps zum Umgang mit Unkraut: www.bewusstwie.ch oder

www.bewusstwie.ch/pestizide/tipps-tricks



 

Datum der Neuigkeit 21. Sept. 2020
  zur Übersicht