Maskenpflicht für Erwachsene auf Schulareal

19. Oktober 2020

Ab sofort gilt für Erwachsene auf dem Areal aller Schulen im Kanton Zürich eine generelle Maskenpflicht. Dies hat die Bildungsdirektion verfügt. Die Massnahme ist bis Ende Jahr befristet und hat direkte Auswirkungen auf den Neftenbacher Schulbetrieb sowie auf ausserschulische Aktivitäten.

In den vergangenen Wochen sind die Neuansteckungen mit dem Coronavirus (COVID-19) im Kanton Zürich stark angestiegen. Kommt es an einer Schule zu einer Ansteckung, sind oftmals umfassende Quarantänemassnahmen nötig, die einen erheblichen Eingriff in die persönliche Freiheit der Schülerinnen und Schüler darstellen und den Schulbetrieb in hohem Masse beinträchtigen können. Um die Aufrechterhaltung eines möglichst uneingeschränkten Schul- und Lehrbetriebs zu ermöglichen, wird deshalb an den Schulen im Kanton Zürich eine generelle Maskenpflicht für Erwachsene (Lehr- und Schulpersonal, Behördenmitglieder, Eltern und Dritte) angeordnet. Dazu gehören Schulgebäude, aber auch Sporthallen, Betreuungsräume und Pausenplätze. 

Bei ausserschulischen Aktivitäten auf dem Schulareal gilt folgende Bestimmung: Ab dem Zeitpunkt des Betretens des Schulhausareals muss eine Maske getragen werden. Sobald die Zieldestination - also die Turnhalle, der Fussballplatz oder der Veranstaltungssaal - betreten wird, erfolgt die Nutzung nach dem bestehenden Schutzkonzept des Vereins oder des Veranstalters. Wenn dieses Schutzkonzept keine Maskenpflicht vorsieht, kann die Maske abgenommen werden. Nach dem Sport bzw. der Veranstaltung verlassen die Nutzenden das Schulareal wieder mit Maske und idealerweise auf direktem Wege.

Die Massnahme ist bis 31. Dezember 2020 befristet und kann je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage vorzeitig aufgehoben oder verlängert werden. Die vom Regierungsrat mit Beschluss vom 8. Juli 2020 festgelegten Rahmenbedingungen für die Schutzkonzepte der Bildungseinrichtungen gelten weiterhin. Weiterführende Informationen finden Sie hier