Revision Gebührentarif / Anhang des VideoüberwachungsreglementsDer Gemeinderat hat den Gebührentarif mit Beschluss vom 9. November 2020 revidiert, welcher per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt wird und damit den Gebührentarif vom 15. Dezember 2017 ersetzt. Zusätzlich hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 9. November 2020 den Anhang des Videoüberwachungsreglements vom 7. August 2019 angepasst und per sofort in Kraft gesetzt. Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Die Akten können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Neftenbach eingesehen werden.
Gemeinderat Neftenbach Neftenbach, 13. November 2020
Datum der Neuigkeit 13. Nov. 2020
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