Ergebnisse der Gemeindeversammlungen

4. Dezember 2020

An den Gemeindeversammlungen vom 25. November 2020 haben die Stimmberechtigten folgende Beschlüsse gefasst:

A) Politische Gemeinde

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2019

  2. Genehmigung des Budgets 2021 mit dem Steuerfuss 107% (wie bisher)

  3. Kenntnisnahme des Finanz- und Aufgabenplans

  4. Vorberatung Änderung Gemeindeordnung (Einführung Leitung Bildung)

  5. Genehmigung Änderung Entschädigungsverordnung

 

B) Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2019

  2. Genehmigung des Budgets 2021 mit dem Steuerfuss von 9% (wie bisher)

  3. Genehmigung Baukredit von CHF 425'000 (Sanierung Pfarrhaus)

  4. Entgegennahme des Jahresbericht 2019 der Kirchenpflege

  5. Wahl von Max Venosta als Mitglied der Rechnungsprüfungskomission (RPK) für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022

  6. Genehmigung der Kirchgemeindeordnung (KGO)

Protokollauflage:

Die Versammlungsprotokolle und die gefassten Beschlüsse liegen während 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittel:

- Wegen Verletzung über die politischen Rechte, sofern sie an der Versammlung gerügt wurden, innert fünf Tagen Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)

- Wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung Rekurs innert 30 Tagen (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und 2 und § 22 Abs. 1 VRG)

Beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, kann, ab Veröffentlichung, schriftlich Rekurs gegen Beschlüsse der politischen Gemeinde erhoben werden.

Gegen Beschlüsse der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde muss bei der Bezirkskirchenpflege, Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die Kosten des Verfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

Neftenbach, 4. Dezember 2020

Die Gemeindevorsteherschaften der politischen Gemeinde Neftenbach und der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Neftenbach