Vernehmlassung: Revision Polizeiverordnung (12. März bis 7. Mai 2021)

12. März 2021

Die aktuell gültige Polizeiverordnung der Gemeinde Neftenbach stammt aus dem Jahr 2009. Mehrere Teile dieser Verordnung sind veraltet oder bereits abschliessend durch übergeordnetes Recht geregelt. Deshalb hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, die kommunale Polizeiverordnung entsprechend anzupassen. Gleichzeitig hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, die Polizeiverordnung bei diesem Anlass einer Totalrevision zu unterziehen, indem verschiedene Artikel inhaltlich zusammengeführt und ein Augenmerk darauf gerichtet wurde, die heutigen Gegebenheiten verstärkt darin abzubilden.

Es wurden sämtliche Artikel der aktuell gültigen Polizeivorordnung überprüft. Während ein grosser Teil der aktuell gültigen Bestimmungen nicht revidiert werden muss, wurden andere Artikel konsolidiert bzw. inhaltlich zusammengeführt, aufgrund der bereits abschliessenden Bestimmungen im übergeordneten Recht ersatzlos gestrichen oder auch nur redaktionell präzisiert. Nebst den juristischen Aspekten wurde auch darauf geachtet, die Formulierungen so schlicht und einfach wie möglich zu halten, da diese Verordnung verbindliche Vorschriften für das alltägliche Zusammenleben enthält und somit allgemein verständlich sein muss.

Die revidierte Polizeiverordnung wurde vom Gemeinderat zu Handen der Vernehmlassung genehmigt. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Neftenbach sind eingeladen, bis zum 7. Mai 2021 ihre Bemerkungen, Anliegen und Begehren zur revidierten Polizeiverordnung beim Gemeinderat anzumelden. Dieser wird anschliessend die Vernehmlassungsantworten auswerten und die Vorlage zu Handen der Gemeindeversammlung verabschieden.

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