Gemeinderatsbeschlüsse 08.03.2021

23. März 2021

Revision Polizeiverordnung, Vernehmlassung

Die aktuell gültige Polizeiverordnung der Gemeinde Neftenbach stammt aus dem Jahr 2009. Mehrere Teile dieser Verordnung sind veraltet oder bereits abschliessend durch übergeordnetes Recht geregelt. Deshalb empfiehlt es sich, die kommunale Polizeiverordnung entsprechend anzupassen. Gleichzeitig hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, die Polizeiverordnung bei diesem Anlass einer Totalrevision zu unterziehen, indem verschiedene Artikel inhaltlich zusammengeführt und ein Augenmerk darauf gerichtet wurde, die heutigen Gegebenheiten verstärkt darin abzubilden.

Wesentliche Änderungen: 

Es wurden sämtliche Artikel der aktuell gültigen Polizeivorordnung überprüft. Während ein grosser Teil der aktuell gültigen Bestimmungen nicht revidiert werden muss, wurden andere Artikel konsolidiert bzw. inhaltlich zusammengeführt oder auch nur redaktionell präzisiert. Aufgrund der bereits abschliessenden Bestimmungen im übergeordneten Recht konnten 14 Artikel ersatzlos gestrichen werden. Nebst den juristischen Aspekten wurde auch darauf geachtet, die Formulierungen so schlicht und einfach wie möglich zu halten, da diese Verordnung verbindliche Vorschriften für das alltägliche Zusammenleben enthält und somit allgemein verständlich sein muss.

Zusätzlich zu den oberhalb aufgeführten Anpassungen wurden auch die heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten in der vorliegenden Revision berücksichtigt. Wesentliche Änderungen erfahren haben:

  • Artikel 27 (Nachtruhe):

Die aktuellen Nachtruhe-Bestimmungen sollen, wie dies beispielsweise in den Städten Winterthur und Zürich bereits sehr mehreren Jahren erfolgreich umgesetzt wird, auf die unterschiedlichen Gegebenheiten der Sommer- und Winterzeit abgestimmt werden. Währendem die Nachtruhe in der Winterzeit wie anhin von 22.00 bis 06.00 Uhr dauert, soll in der Sommerzeit eine Nachtruhe von 23.00 bis 06.00 Uhr definiert werden. Somit können die verhältnisweise längeren Sommerabende optimaler ausgenutzt und beispielsweise eine Stunde länger im eigenen Garten, auf dem Balkon, der Gartenterrasse oder in einer Gastwirtschaft genossen werden.

  • Artikel 28 (Sperrzeiten):

Die aktuell gültige Polizeiverordnung besagt, dass an Samstagen ab 17.00 Uhr «lärmige Feld-, Haus- und Gartenarbeiten» verboten sind. Um Missverständnissen vorzubeugen, wurde die bisherige Formulierung durch die Begrifflichkeit «Lärmintensive Arbeiten, Tätigkeiten und Veranstaltungen (Industrie, Gewerbe, Haus- und Gartenarbeiten etc.)» ersetzt. Mit dieser Präzisierung wird eindeutig klar, dass alle lärmintensiven Arbeiten gemeint sind und nicht nur diejenigen im Haus, Feld und Garten. Um die aktuellen Gegebenheiten wahrheitsgetreu abzubilden, soll die neue samstägliche Sperrzeit um eine Stunde verschoben und somit auf 18.00 Uhr festgesetzt werden.  

Die revidierte Polizeiverordnung wurde vom Gemeinderat zu Handen der Vernehmlassung genehmigt. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Neftenbach sind eingeladen, bis zum 7. Mai 2021 ihre Bemerkungen, Anliegen und Begehren zur revidierten Polizeiverordnung beim Gemeinderat anzumelden. Dieser wird anschliessend die Vernehmlassungsantworten auswerten und die Vorlage zu Handen der Gemeindeversammlung verabschieden.

 

Grundstückgewinnsteuerveranlagungen

Der Gemeinderat hat 32 Grundsteuerfälle veranlagt mit insgesamt netto Steuererträgen zugunsten der Laufenden Rechnung der Gemeinde von CHF 183'603.50. Für das laufende Jahr sind netto Grundsteuererträge von CHF 1’200‘000.- budgetiert.

 

Gastwirtschaftspatente

Der Gemeinderat hat folgendes Gastwirtschaftspatente ausgesprochen: Daniel Binder, 25 Entertainment GmbH, Zürichstrasse 30. 

 

Bewilligung Kindertagesstätte

Der Kinderkrippe Sternschnuppe GmbH wurde die Bewilligung unter Auflagen per 10. März 2021 zum Betrieb der Kinderkrippe Sternschnuppe an der Zürichstrasse 1, 8413 Neftenbach, mit einer Gruppe von 12 gewichteten Plätzen für Kinder im Alter von drei Monaten bis Primarschuleintritt erteilt.