Gemeinderatsbeschlüsse 28.06.2021

13. Juli 2021

Lohngleichheitsanalyse

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) wurde revidiert und um eine Pflicht für Arbeitgebende zu einer betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse ergänzt. Die Änderung tratt per 1. Juli 2020 in Kraft und hat zum Ziel, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit (Art. 8 Abs. 3 Bundesverfassung) durchzusetzen.

Mit dem revidierten GlG werden neu alle Arbeitgebenden mit 100 oder mehr Mitarbeitenden dazu verpflichtet, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Die erste Analyse muss innerhalb eines Jahres ab der Gesetzesänderung d.h. bis zum 30. Juni 2021 erfolgen. Weiter müssen Arbeitnehmende sowie Aktionärinnen und Aktionäre über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informiert werden. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im öffentlich-rechtlichen Sektor müssen zudem die einzelnen Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse und der Überprüfung veröffentlichen.

Die Lohngleichheitsanalyse für sämtliche Angestellte der Gemeinde Neftenbach inkl. Kommunales Lehrpersonal wurde im März für den Referenzmonat Februar 2021 durchgeführt. In der Analyse wurden 121 Mitarbeitende, davon 76 Frauen und 45 Männer, verglichen. Unter Berücksichtigung der personen- und arbeitsplatzbezogenen Merkmale verdienen Frauen 1.0 % mehr. Die verbleibende, weder durch Unterschiede in den persönlichen Qualifikationsmerkmalen noch durch arbeitsplatzbezogene Merkmale zu erklärende Lohndifferenz ist statistisch nicht signifikant von null verschieden. Dies bedeutet, dass gemäss Standard-Analysemodell keine statistisch gesicherte unerklärte Lohndifferenz im engeren Sinne besteht.

Die Revisionsfirma Baumgartner & Wüst GmbH hat die Analyse im Juni 2021 überprüft. Bei ihrer formellen Überprüfung sind sie nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen sie schliessen mussten, dass die Lohngleichheitsanalyse der Politischen Gemeinde Neftenbach für den Referenzmonat Februar 2021 nicht in allen Belangen den Anforderungen gemäss Gleichstellungsgesetz und Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse entspricht.

Der Gemeinderat hat vom Resultat der Lohngleichheitsanalyse sowie dem Revisionsbericht Kenntnis genommen.

 

Turnhalle Drei-Linden

Die Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2021 bewilligte aufgrund eines Vorprojekts mit Kostenschätzung die Umnutzung und den Ausbau der Turnhalle Drei-Linden für schulische und kulturelle Bedürfnisse sowie den entsprechenden Kredit von CHF 1'370'000 inkl. Mehrwertsteuer. Die Projektierung/Planung soll nun umgehend an die Hand genommen werden, sodass raschmöglichst die Baueingabe erfolgen und im Rahmen des vorhandenen Vorprojekts und des bewilligten Kredits mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

Für die Begleitung der Planung/Projektierung und Bauausführung wurde eine Projektkommission unter der Leitung von Gemeinderat Beat Brandenberger eingesetzt und den Gesamtplanerauftrag an die Firma Marazzi Reinhardt GmbH, Winterthur, vergeben.

 

Werkgebäude, Umnutzung ehemaliger Militärküche

Die ehemalige Militärküche im Werkgebäude war in den letzten rund 13 Jahren an die ehemaligen «Striit-Metzg» als Produktionsbetrieb für deren Partyservice vermietet. Die Mieter haben den Vertrag per Ende 2020 gekündigt und die Räume zurückgegeben. Seit längerer Zeit hat die Feuerwehr Bedarf an diesen Räumlichkeiten angemeldet. Am 26. Oktober 2020 hatte der Gemeinderat einen Projektierungskredit von CHF 40'000 bewilligt und den Planerauftrag an das Büro wiesmann architekten, alte Schaffhausenstrasse 4 G, 8413 Neftenbach, vergeben.

In der Folge hat die Abteilung Liegenschaften und der Feuerwehrkommandant zusammen mit dem Architekten ein Projekt erarbeitet, welches zwei Varianten (mit und ohne Einbezug des gedeckten Vorplatzes) vorsah. Der Gemeinderat hat sich sodann entschieden, die Variante mit dem Einbezug des gedeckten Vorplatzes auszuführen. Daraufhin wurde das Bauprojekt fertiggestellt. Dieses sieht im Wesentlichen vor, die bisherige Militärküche samt Vorplatz in einen Sitzungs- bzw. Schulungsraum umzunutzen bzw. umzubauen sowie ein Büro-/ Besprechungsraum für den Fourier und den Feldweibel einzurichten, ferner in den bisherigen Nebenräumen zeitgemässe und geschlechtergetrennte WC-Anlagen/Duschen einzubauen, wodurch auch die bisherigen Garderoben vergrössert und optimiert werden können. Die Totalkosten beziffern sich auf CHF 272'000 inkl. MwSt. Im Investitionsbudget 2021 ist für den Umbau ein Betrag von CHF 100'000 eingeplant. Der Gemeinderat hat den erforderlichen Kredit bewilligt, sodass nun das erforderliche Baugesuch eingereicht werden kann.

Es ist vorgesehen, die Arbeiten umgehend nach Vorliegen der Baubewilligung resp. nach den Sommerferien zu starten und idealerweise bis Ende November 2021 abzuschliessen.

 

Sportzentrum Pöschenriet, Ersatz Beleuchtung Fussballplatz

Die Beleuchtung des Fussballplatzes im Sportzentrum Pöschenriet stammt aus den Jahren 2002 (Platz 2, damals als Occasion von einem Güterbahnhof erworben) bzw. 2010 (Platz 1, beim Neubau des Garderobengebäudes neu erstellt) und ist heute mit sogenannten. Gasentladungs-Flutern ausgestattet, welche insbesondre aus energetischer Sicht nicht mehr zeitgemäss sind. Ausserdem sind die metallenen Gehäuse nach jahre- bzw. jahrzehntelanger Nutzung teilweise oxidiert und angerostet und somit immer reparaturanfälliger. Hinzu kommt, dass die Ausleuchtung nach heutigen Massstäben mangelhaft ist. Die Kandelaber selbst sollten alle in guten Zustand sein und können wiederverwendet werden; sie werden trotzdem mittels Ultraschallverfahren überprüft.

Es wurden vier Elektrounternehmungen zur Offereinreichung für den Ersatz der Mastkopfleuchten in LED-Technologie (Flutlichtscheinwerfer) eingeladen. Es wurden drei Offerten mit Beleuchtungskonzept eingereicht. Diese rechnen mit Kosten von CHF 85'902 bis CHF 117’783. Der notwendige Kredit von CHF 86'000 (Budget 125'000) wurde vom Gemeinderat bewilligt und den Auftrag an die Firma Zwiwo AG, Neftenbach, erteilt. Die Arbeiten sollen baldmöglichst, abhängig von den Lieferfristen, wenn möglich in den Herbstferien, ausgeführt werden. Eine nennenswerte Störung des Sportbetriebs ist nicht zu erwarten.

 

Gestaltung Gemeindehausplatz und Zentrumsaufwertung

Die Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2021 bewilligte das Projekt "Neugestaltung des Gemeindehausplatzes und Zentrumsaufwertung" sowie den entsprechenden Kredit von CHF 895'000 inkl. Mehrwertsteuer. Die Detailplanung soll nun umgehend an die Hand genommen werden, so dass raschmöglichst die Baueingabe erfolgen und danach umgehend mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

Die bisherige Projektkommission unter der Leitung von Gemeinderat Peter Meier wird die Detailplanung und Bauausführung begleiten. Der Planerauftrag wurde an das Büro noa landschaftsarchitektur, Zürich, erteilt, welches das Projekt erarbeitet hat.

 

Anpassung Benützungsreglement öffentliche Anlagen

Das gültige Benützungsreglement für öffentliche Anlagen wurde im Juli 2004 erlassen. Sämtliche Vermietungen und Überlassungen erfolgten seither dem Reglement entsprechend. Im Lauf der Jahre zeigte sich jedoch, dass einzelne Bestimmungen nicht oder nicht mehr praktikabel sind, wie zum Beispiel die Nutzung in den Ferien und die Regelung der Benützung an bzw. vor und nach Feiertagen. Weiter gibt es Gegebenheiten und Tatsachen wie beispielsweise die Parkierung/Verkehrskonzept, Verantwortlichkeiten oder Verwendung Übergabeprotokolle, die gar nicht oder missverständlich geregelt sind. Die Abteilung Liegenschaften hat das Reglement überarbeitet und auf die heutigen Gegebenheiten angepasst. Der Gemeinderat hat die Änderungen genehmigt und per 1. Oktober 2021 in Kraft gesetzt.

 

Grundstückgewinnsteuereinschätzungen

Der Gemeinderat hat 17 Grundsteuerfälle mit insgesamt netto Steuererträgen zugunsten der Laufenden Rechnung der Gemeinde von CHF 203'693.60 veranlagt. Zusammen mit den bisherigen Veranlagungen sind bis heute netto Grundsteuererträge von CHF 554'210.30 veranlagt worden. Im Budget wird mit Erträgen von CHF 1'200'000.- gerechnet.