Amtliche Publikation: Beschlüsse Gemeindeversammlung 24.11.2021

3. Dezember 2021

An den Gemeindeversammlungen vom 24. November 2021 haben die Stimmberechtigten folgende Beschlüsse gefasst:

A) Politische Gemeinde

  1. Genehmigung Budget 2022 mit dem Steuerfuss 107% (wie bisher)
  2. Genehmigung Revision Polizeiverordnung
  3. Genehmigung Bauabrechnung Modulbau Auenrain
  4. Rückweisung Neubau Betriebsgebäude Schwimmbad
  5. Genehmigung Neubau Reservoir Oberhueb
  6. Genehmigung Bauabrechnung Ringleitung im Buck

B) Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde

  1. Genehmigung Budget 2022 mit dem Steuerfuss von 9% (wie bisher)

Protokollauflage:

Die Versammlungsprotokolle und die gefassten Beschlüsse liegen während 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittel:

- Wegen Verletzung über die politischen Rechte, sofern sie an der Versammlung gerügt wurden, innert fünf Tagen Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)

- Wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung Rekurs innert 30 Tagen (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und 2 und § 22 Abs. 1 VRG)

Beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, kann, ab Veröffentlichung, schriftlich Rekurs gegen Beschlüsse der politischen Gemeinde erhoben werden. Gegen Beschlüsse der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde muss bei der Bezirkskirchenpflege, Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Kosten des Verfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Neftenbach, 3. Dezember 2021

Die Gemeindevorsteherschaften der politischen Gemeinde Neftenbach und der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Neftenbach

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