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Gemeinde mit Weitsicht
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Gemeinderatsbeschlüsse 10.01.2022

Vertrag Nachführung amtliche Vermessung

Die kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung bestimmt, dass die Gemeinden die Arbeiten der laufenden Nachführung der amtlichen Vermessung durch eine Person mit eidgenössischen Ingenieur-Geometerpatent ausführen zu lassen haben, welche im eidgenössischen Register der Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer eingetragen ist. Die Leistungen der Nachführungsgeometerin bzw. des Nachführungsgeometers sowie die damit verbundenen Obliegenheiten und Entschädigungen sind im Rahmen eines Vertrages zu regeln. Da die Nachführungsgeometerin bzw. der Nachführungsgeometer im Auftrag der Gemeinde hoheitlich tätig ist, soweit sie bzw. er Nachführungen an der AV vornimmt, ist der Nachführungsvertrag öffentlich-rechtlicher Natur.

Am 26. Oktober 2018 hatte der Gemeinderat den Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung mit den patentierten Ingenieur-Geometern Jakob Mark, Nikolaus Manser und Stefanie Meile abgeschlossen. Jakob Mark wird aus dem Vertrag ausscheiden. Zur Sicherung der Stellvertretung schlägt Ingesa AG vor, Jost Schnyder und Roman Salzgeber als stellvertretende Geometer in den Vertrag aufzunehmen. Der Ersatz resp. das Ausscheiden eines gleichberechtigten Nachführungsgeometers bedarf einer Vertragserneuerung. Der Gemeinderat hat den neuen Vertrag genehmigt.

 

ÖREB Kataster, Anpassung Nachführungsvertrag

Der Bundesrat verpflichtet die Kantone und Gemeinden mit der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen ÖREB-Kataster zu erstellen und nachzuführen. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) ist ein Informationssystem über gesetzliche Grundlagen und behördliche Erlasse, die auf ein Grundstück wirken. Er ergänzt das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Der ÖREB-Kataster im Kanton Zürich umfasst 20 Themen (u.a. Nutzungszonen, Grundwasserschutzzonen, Baulinien, Gewässerabstands- und Waldabstandslinien sowie Waldgrenzen).

Mit dem ÖREB-Kataster werden relevante Informationen über Grundstücke leicht verfügbar. Zudem wird die Rechtssicherheit dank verbindlicher Informationen erhöht. Davon profitieren sowohl Grundstückbesitzer, als auch die verschiedenen Akteure des Immobilienmarktes, Behörden und öffentliche Verwaltungen.

Im Jahr 2016 wurde der Kataster für Neftenbach durch die Ingesa AG erstellt. Für die laufende Nachführung des Katasters wurde ein Vertrag mit der Ingesa AG als Katasterbearbeiterorganisation abgeschlossen. Der Vertrag lief bis zum 31. Dezember 2021. Die Ingesa AG legt einen neuen Vertrag vor, da der bisherige abgelaufen ist. Der Vertrag hat eine Laufzeit von maximal sechs Jahren und endet am 31. Dezember 2027. Inhaltlich sind keine Änderungen vorgenommen worden, die Auswirkungen auf die Gemeinde Neftenbach haben.



Datum der Neuigkeit 25. Jan. 2022