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Gemeinde mit Weitsicht
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Gemeinderatsbeschlüsse 24.01.2022

Inkraftsetzung Polizeiverordnung

Die aktuell gültige Polizeiverordnung der Gemeinde Neftenbach stammt aus dem Jahr 2009. Mehrere Teile dieser Verordnung sind veraltet oder bereits abschliessend durch übergeordnetes Recht geregelt. Aufgrund des ausgewiesenen Revisionsbedarfs hat der Gemeinderat eine Revisionsvorlage erarbeitet, in die Vernehmlassung gegeben und anschliessend der Gemeindeversammlung vorgelegt. Die Gemeindeversammlung hat am 24. November 2021 die Vorlage in einem Punkt geändert und anschliessend genehmigt. Gegen den Entscheid der Gemeindeversammlung wurde kein Rechtsmittel ergriffen, so dass der Gemeinderat die revidierte Polizeiverordnung per 1. Februar 2022 in Kraft setzten konnte.

Die wesentlichsten Änderungen der revidierten Polizeiverordnung sind:

  • Verzicht auf die Wiedergabe von übergeordnetem Recht
  • Redaktionelle Anpassungen und Präzisierungen zum besseren allgemeinen Verständnis
  • Die bisherige Polizeiverordnung besagt, dass während den Sperrzeiten «lärmige Feld, Haus- und Gartenarbeiten» verboten sind. Um Missverständnissen vorzubeugen, wurde die bisherige Formulierung durch die Begrifflichkeit «Lärmintensive Arbeiten, Tätigkeiten und Veranstaltungen (Industrie, Gewerbe, Haus- und Gartenarbeiten etc.)» ersetzt. Mit dieser Präzisierung wird eindeutig klar, dass sämtliche Lärmquellen eingeschlossen sind und nicht nur diejenigen aus Haus, Feld und Garten. Die Sperrzeiten sind an Werktagen von 12.00 – 13.00 Uhr und von 19.00 – 06.00 Uhr, an Samstagen von 12.00 – 13.00 Uhr und ab 18.00 Uhr sowie generell an Sonn- und Feiertagen.
  • Die Nachtruhe dauert von 22.00 und 06.00 Uhr und während der Sommerzeit von 23.00 bis 06.00 Uhr.


Gastwirtschaftspatente

Der Gemeinderat hat folgendes Gastwirtschaftspatent ausgesprochen:
Jasminka Braun, Serbischer Verein, Musik Bar, Tössallmendstrasse 1

 

Aufbau Regionale Führungsorganisation

Das Bevölkerungsschutzgesetz und die Verordnung über die strategische Führung und den Einsatz der kantonalen Führungsorganisation definieren unter anderem die Organisation und Handhabung für die Bewältigung von normalen, besonderen oder ausserordentlichen Lagen sowie von Naturereignissen. In ausserordentlichen Lagen ist die Grundversorgung der Bevölkerung sowie der Schutz, die Rettung und die Betreuung von Menschen und Tieren zu gewährleisten, die natürlichen Lebensgrundlagen, Kulturgüter und Sachwerte zu schützen als auch die Handlungsfähigkeit der Behörden und der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen.

Im Verbund mit dem Kanton Zürich und weiteren Partnerorganisationen sind die Gemeinden verpflichtet, ihre Führungsverantwortung wahrzunehmen. Dazu gehören der Aufbau, die Organisation und die Ausbildung von Führungsorganen. Diese Aufgaben kann eine Gemeinde selbständig als GFO (Gemeinde Führungsorganisation) oder im Verbund als RFO (Regionale Führungsorganisation) erfüllen.

Im Frühjahr 2019 hat der Zivilschutzzweckverband Winterthur-Land die Gemeinden angefragt, ob sie am Aufbau einer regionalen Führungsorganisation interessiert sind. Damals haben sich 8 der 9 Verbandsgemeinden zur Prüfung für eine gemeinsame RFO positiv geäussert. Eine Arbeitsgruppe wurde für die Grobkonzepterarbeitung für die Bildung und den Betrieb einer RFO beauftragt. Das Konzept wurde den Gemeinderäten der Zivilschutzorganisation Winterthur-Land zur Stellungnahme zugestellt. Die Mehrheit der Gemeinden sprach sich gegen eine gemeinsame RFO aus. Die Gemeinden Dättlikon, Dägerlen, Neftenbach und Pfungen standen dem Projekt positiv gegenüber. Aufgrund der geografischen Lage wird die Gemeinde Dägerlen bei einem gemeinsamen Projekt von Dättlikon, Neftenbach und Pfungen nicht weiter berücksichtigt.

Der für den Zivilschutzzweckverband Winterthur-Land erarbeitete Konzeptentwurf kann grösstenteils für eine RFO der Gemeinden Dättlikon, Neftenbach und Pfungen übernommen werden. Das Konzept ist den neuen Gegebenheiten anzupassen und die neue Situation in den Detailbeschrieben abzubilden.

Folgende Argumente sprechen für ein gemeinsames regionales Führungsorgan:

  • Der Organisationsaufbau kann zentral, für mehrere Gemeinden gleichzeitig erfolgen.
  • Das notwendige Wissen kann zentral, konzentriert aufgebaut werden.
  • Der Personal- und Materialeinsatz erfolgt regional konzentriert.
  • Der Aufwand für Personalrekrutierungen, Schulungen und Übungen erfolgt einmal für drei Gemeinden und nicht für alle Gemeinden separat.
  • Der Einsatz eines RFO von mehreren Gemeinden und die damit verbundenen Synergiennutzung führen sicher zu tieferen Kosten gegenüber GFOs pro Gemeinde.

Die Gemeinden Dättlikon und Pfungen verfügen bereits über ein gemeinsames Krisenteam Pfungen-Dättlikon. Daneben besteht für Dättlikon und Pfungen eine ausführliche Dokumentation einer Gemeindeführung in besonderen und ausserordentlichen Lagen aus dem Jahr 2013. Auch für das Gemeindegebiet Neftenbach sind bereits Unterlagen einer gemeindeeigenen Führungsorganisation vorhanden.

Die Kosten für den RFO Dättlikon, Neftenbach und Pfungen liegen ungefähr im gleichen Rahmen wie die Kosten gemäss Konzeptentwurf RFO Winterthur-Land. Es ist mit maximalen Initialkosten für den Aufbau des RFO Dättlikon, Neftenbach und Pfungen von CHF 22'000.- sowie wiederkehrende Betriebskosten von rund CHF 18'750.- pro Jahr zu rechnen. Die Initial- und Betriebskosten sollen nach Einwohner-/innen verteilt werden. Der Anteil der Gemeinde Neftenbach an den Aufbaukosten beträgt ca. CHF 12'100.-  und an den jährlich wiederkehrenden Betriebskosten ca. CHF 10'300.-.

Die Zusammenarbeit der Gemeinden soll möglichst einfach und kostengünstig gehalten werden. Die Organisationsform und die federführende Gemeinde sind mit der Konzepterarbeitung noch zu definieren. Für die weitere Projektbearbeitung ist eine Arbeitsgruppe mit vier Personen zu bilden. Die Arbeitsgruppe soll je eine Vertretung der beteiligten Gemeinden sowie einen Projektbegleiter beinhalten. Bis Ende 2022 sollte das Konzept auf die Gemeinden Dättlikon, Pfungen und Neftenbach angepasst, die Vertragsmodalitäten usw. bekannt sein. Anschliessend wird der Entscheid über die definitive Umsetzung gefällt, so dass im 2023 mit der Rekrutierung und der Erstausbildung gestartet werden könnte.

Der Gemeinderat wird sich an der weiteren Projektarbeit beteiligen. Der notwendige Kredit für die 2022 anfallenden Projektkosten von CHF 7'100 wurden ausserhalb Budget genehmigt. In die Arbeitsgruppe wird Gemeindepräsidentin Maja Reding Vestner delegiert.



Datum der Neuigkeit 8. Feb. 2022