Gemeinderatsbeschlüsse 19.04.2022

3. Mai 2022

Gastwirtschaftspatente

Der Gemeinderat hat folgendes Gastwirtschaftspatent ausgesprochen:
Shirley Ann Berweger-Luff, für Café Oase, Kirchweg 1

 

Zweckverband Spitex Neftenbach-Pfungen-Dättlikon

Die Jahresrechnung 2021 wird mit einem Aufwandüberschuss zu Lasten der drei Verbandsgemeinden von CHF 154'278.46 bzw. einem Anteil der Gemeinde Neftenbach von CHF 87'628.37 abgenommen.

 

Kläranlageverband Pfungen

Die Jahresrechnung 2021 wird mit einem Aufwandüberschuss zu Lasten der Verbandsgemeinden von CHF 827'007.84 bzw. einem Anteil der Gemeinde Neftenbach von CHF 335'267.15 abgenommen.

 

Feuerwehr, Ersatz/Anpassung Schliessanlage

In der jüngeren Vergangenheit sind Feuerwehrdepots vermehrt Ziele von Einbrüchen geworden. Die Gebäudeversicherung hat deshalb empfohlen, die Räumlichkeiten auf mögliche Schwachstellen zu prüfen bzw. geeignete Massnahmen gegen Einbrüche zu treffen. Die Feuerwehr Neftenbach hat im letzten Herbst durch die Kantonspolizei eine Sicherheitsberatung vorgenommen. Die Ergebnisse wurden in einem Bericht festgehalten.

Durch die Erweiterung der Räumlichkeiten der Feuerwehr drängt sich ohnehin eine Anpassung der Schliessung auf. Ausserdem ist es nicht mehr zeitgemäss, dass fast sämtliche Feuerwehrleute über einen eigenen Schlüssel verfügen. Mit dem Gebäudeausrüster wurden die verschiedenen Massnahmen aufgenommen und eine Lösung gesucht. Damit die Umsetzung umgehend erfolgen kann, hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 12'000.- ausserhalb Budget bewilligt.

 

Unterschutzstellung Zürichstrasse 12/12a

Im Jahr 2017 wollte die Gemeinde Neftenbach Klarheit über die Schutzwürdigkeit und den Spielraum für bauliche Massnahmen an der gemeindeeigenen Liegenschaft Zürichstrasse 12/12a gewinnen. Aufgrund des Selbstbindungsgebots wurde am 31. Juli 2017 ein Schutzabklärungsauftrag in Auftrag gegeben. Das bauhistorische Gutachten liegt per Januar 2018 vor. Im Ergebnis wird darin festgehalten, dass es sich bei der Liegenschaft um ein Schutzobjekt von kommunaler Bedeutung gemäss Planungs- und Baugesetz handle.

Inzwischen wurde die Liegenschaft mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag an die ACUO AG mit Sitz in Kreuzlingen veräussert. Die Eigentumsübertragung ist nach einer rechtskräftig erteilten Baubewilligung vorgesehen.

Mit der Eigentumsübertragung fällt die Selbstbindung der Gemeinde weg und es sind definitive Schutzmassnahmen erforderlich. Diese sind zu erlassen, bevor über die geplanten baulichen Massnahmen der zukünftigen Eigentümerschaft entschieden werden kann. Auf Antrag der Baukommission hat nun der Gemeinderat den Schutz, die Massnahmen sowie die Unterhaltspflicht erlassen. Nach Rechtskraft dieses Entscheides kann die Baukommission die Baubewilligung erteilen und anschliessend sollte die Eigentumsübertragung erfolgen können.