Massnahmen gegen die Verbreitung der Vogelgrippe

2. Dezember 2022
Verhindern der Verschleppung der Vogelgrippe

Nachdem die Vogelgrippe in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich aufgetreten ist, verordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV in Absprache mit den Kantonen schweizweite Schutzmassnahmen. Damit soll die weitere Ausbreitung der Seuche verhindert werden. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.

Seit Montag, 28.11.2022, sind alle Geflügelhaltenden in der Schweiz aufgefordert, folgende Vorschriften zu befolgen:

  • Beschränken Sie den Auslauf des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Ist dies nicht möglich, stellen Sie sicher, dass Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Schützen Sie Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln.
  • Halten Sie Hühner getrennt von Gänsen und Enten.
  • Verhindern Sie das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte: Beschränken Sie deshalb den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste und richten Sie eine Hygieneschleuse ein. Ziehen Sie saubere Schuhe und Kleider an und waschen und desinfizieren Sie die Hände vor dem Betreten.
  • Geflügelmärkte und -ausstellungen sind verboten.

Diese Massnahmen gelten sowohl für Nutztier-, wie auch für Hobbyhaltungen mind. bis am 15.02.2023.

Die Tierseuchen-Gesetzgebung besagt klar, dass Geflügelhaltungen (auch Hobbyhaltungen mit ganz wenigen Tieren) beim zuständigen kantonalen Veterinäramt registriert sein müssen. Zudem werden die Informationen benötigt, welche Haltungen / Hobbyhaltungen Wassergeflügel hat. Diese Info ist auch wichtig, wenn es nur wenige z. B. Gänse oder Enten im Kleinbestand hat.

Die Nachmeldungen der letzten Tage zeigen, dass es noch immer viele nicht registrierte Haltungen gibt. Wir bitten deshalb alle noch nicht registrierten Halter/-innen, sich über das online Tool des kantonalen Veterinäramtes (https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/registrierung-von-tieren.html#1971072256) umgehend zu registrieren!

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und des Veterinäramts des Kantons Zürich.

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