Stadt Winterthur, öffentliche Planauflage, Rohrbrücke über Töss

16. Juni 2023
Öffentliche Planauflage gemäss § 38 Abs. 3 Wasserwirtschaftsgesetz (WWG) in Ver-bindung mit § 7 Abs. 2 der Konzessionsverordnung zum Wasserwirtschaftsgesetz (KonzV WWG) und Rodungsgesuch gemäss Art. 5 Abs. 2 lit. a - c Waldgesetz (WaG) und Art. 5 Abs. 2 Waldverordnung (WaV) sowie das Gesuch der Ersatzaufforstungsflächen gemäss Art. 7 Abs. 1 WaG

Bauvorhaben:
Ersatz der bestehenden Abwasserrohre des Zulaufkanals Wülflingen zur Kläranlage Hard mittels einer neuen Rohrbrücke über das Fliessgewässer «Töss».

Die Stadt Winterthur, Departement Bau und Mobilität, Tiefbauamt, ersucht um die Erteilung der wasserrechtlichen Konzession für die Erstellung einer Rohrbrücke über die Töss, öffentliches Gewässer Nr. 7000, mit zwei Zulaufkanälen ARA Hard bis Weiacherstrasse, westlich der Hardgutstrassenbrücke, bzw. für die Inanspruchnahme von öffentlichem Gewässergebiet im Ausmass von 350 m2 auf dem Gewässergrundstück Kat.-Nr. 317, Neftenbach.

Gleichzeitig mit der wasserrechtlichen Planauflage ersucht die Stadt Winterthur, Departement Bau und Mobilität, Tiefbauamt, für die Erstellung einer Rohrbrücke über die Töss, im Böschungsbereich auf den Parzellen Kat.-Nrn. 317, 2691, Neftenbach und WU6318, Stadt Winterthur, total 719 m2 (davon 405 m2 temporär) Wald zu roden. Die Ersatzaufforstung erfolgt an Ort und Stelle sowie für die definitive Rodung von 314 m2 im Tannholzwald auf der Parzelle Kat.-Nr. WU6368, Stadt Winterthur.

Die Stadt Winterthur legt das Projekt während 30 Tagen gleichzeitig mit der Gemeinde Neftenbach öffentlich auf.

Das Projekt wird, soweit darstellbar, markiert.

 

Planauflage

Von Freitag, 16. Juni bis Montag, 17. Juli 2023 auf der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen, Pionierstrasse 7, 4. Stock. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr, Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr.

Die Auflagedokumente finden Sie unter stadt.winterthur.ch/planauflage.

 

Rechtsbehelf

Einsprachen gegen die wasserrechtliche Konzession für die Erstellung einer Rohrbrücke über die Töss und gegen die Waldrodung mit Ersatzaufforstung können innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau und Mobilität, Tiefbauamt, Projekte, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, zuhanden der Baudirektion, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich im Doppel erhoben werden. Einsprachen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.

 

Winterthur, 16. Juni 2023

Departement Bau und Mobilität

Tiefbauamt Winterthur