Ersatzwahl des Präsidenten und eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022Mit Gesuch vom 5. April 2019 an den Bezirksrat Winterthur ersuchte Gemeindepräsident Martin Huber um Entlassung als Präsident und Mitglied des Gemeinderats per 7. Juni 2019. Am 15. April 2019 beschloss der Bezirksrat Winterthur mit Präsidialverfügung, dem Gesuch zu entsprechen und Martin Huber unter bester Verdankung seiner geleisteten Dienste per 7. Juni 2019 als Präsident und Mitglied des Gemeinderates Neftenbach zu entlassen. Die Ersatzwahl erfolgt nach den Vorschriften des kantonalen Gesetzes über die Politischen Rechte und der Gemeindeordnung. Gehen für das Amt als Mitglied und das Amt als Präsident je nicht mehr als ein Wahlvorschlag ein, erfolgt die Wahl im stillen Verfahren, andernfalls wird am 1. September 2019 an der Urne gewählt. Die nächsten Termine sind: 26.04.2019 Publikation der Ersatzwahl im amtlichen Publikationsorgan und Bezug Wahlvorschläge bei der Einwohnerkontrolle 05.06.2019 Ablauf der 40-tägigen Einreichefrist der Wahlvorschläge 14.06.2019 2. Publikation der provisorischen Wahlvorschläge 21.06.2019 Ablauf der zweiten Frist zur Einreichung, Abänderung oder Rückzug der Wahlvorschläge
Stille Wahl 26.06.2019: Erklärung der stillen Wahl durch Beschluss Gemeinderat Urnenwahl 01.09.2019: Urnenwahl mit leerem Wahlzettel und Beiblatt
Gemeinderat Neftenbach
Datum der Neuigkeit 26. Apr. 2019
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