Ersatzwahl des Präsidenten und eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022

26. April 2019

Mit Gesuch vom 5. April 2019 an den Bezirksrat Winterthur ersuchte Gemeindepräsident Martin Huber um Entlassung als Präsident und Mitglied des Gemeinderats per 7. Juni 2019.

Am 15. April 2019 beschloss der Bezirksrat Winterthur mit Präsidialverfügung, dem Gesuch zu entsprechen und Martin Huber unter bester Verdankung seiner geleisteten Dienste per 7. Juni 2019 als Präsident und Mitglied des Gemeinderates Neftenbach zu entlassen.

Die Ersatzwahl erfolgt nach den Vorschriften des kantonalen Gesetzes über die Politischen Rechte und der Gemeindeordnung. Gehen für das Amt als Mitglied und das Amt als Präsident je nicht mehr als ein Wahlvorschlag ein, erfolgt die Wahl im stillen Verfahren, andernfalls wird am 1. September 2019 an der Urne gewählt.

Die nächsten Termine sind:

26.04.2019

Publikation der Ersatzwahl im amtlichen Publikationsorgan und Bezug Wahlvorschläge bei der Einwohnerkontrolle

05.06.2019

Ablauf der 40-tägigen Einreichefrist der Wahlvorschläge

14.06.2019

2. Publikation der provisorischen Wahlvorschläge

21.06.2019

Ablauf der zweiten Frist zur Einreichung, Abänderung oder Rückzug der Wahlvorschläge

 

Stille Wahl

26.06.2019: Erklärung der stillen Wahl durch Beschluss Gemeinderat

Urnenwahl

01.09.2019: Urnenwahl mit leerem Wahlzettel und Beiblatt

 

Gemeinderat Neftenbach

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