Einladung Gemeindeversammlung 5. Juni 2019Einladung zu Gemeindeversammlungen Die Stimmberechtigten der politischen Gemeinde und der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde werden eingeladen zur Teilnahme an den Gemeindeversammlungen vom Mittwoch, 5. Juni 2019, 20:00 Uhr, Mehrzweckhalle Auenrain. Politische Gemeinde
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen. Die vollständigen Akten liegen zwei Wochen vor der Versammlung während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Bei der Gemeindeverwaltung (Telefon 052 305 06 66 oder info@neftenbach.ch) kann der beleuchtende Bericht als Broschüre einmalig bestellt oder wiederkehrend abonniert werden. Der beleuchtende Bericht ist auf der Homepage www.neftenbach.ch einsehbar und kann dort heruntergeladen werden. Ein Versand des Berichts an alle Haushaltungen erfolgt aus ökologischen und ökonomischen Überlegungen nicht mehr.
Gemeinderat und ev.-ref. Kirchenpflege
Datum der Neuigkeit 3. Mai 2019
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