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29.03.2024 13:18:56


Ersatzwahl des Präsidenten und eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 (Provisorische Wahlvorschläge und Ansetzung 2. Frist)

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 26. April 2019 sind für die Ersatzwahl einer Präsidentin / eines Präsidenten sowie eines Mitglieds des Gemeinderats, innert der festgesetzten Frist, folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Präsidium

Mitglied

In Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung und Art. 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 21. Juni 2019 angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Neftenbach, Schulstrasse 3/7, 8413 Neftenbach, eingereicht werden können. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro neu zu besetzendem Amt unterzeichnen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Am 1. September 2019 findet die Urnenwahl mit leeren Wahlzetteln und einem Beiblatt statt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Herrmann-Götzstrasse 26, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Gemeinderat Neftenbach


Dokumente Wahlvorschlag_Gemeindeprasidium.pdf (pdf, 46.3 kB)
Wahlvorschlag_Gemeinderat.pdf (pdf, 46.4 kB)


Datum der Neuigkeit 14. Juni 2019
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