Inkraftsetzung Schwimmbadreglement und Benützungsreglement SchwimmbadInkraftsetzung Schwimmbadreglement und Benützungsreglement Schwimmbad Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 4. September 2019 das Schwimmbadreglement sowie das Benützungsreglement für die Schwimmbadanlage Neftenbach revidiert und per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Die Akten können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Neftenbach eingesehen werden. Neftenbach, 10. September 2019 Gemeinderat Neftenbach
Datum der Neuigkeit 10. Sept. 2019
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