Inkraftsetzung Schwimmbadreglement und Benützungsreglement Schwimmbad

10. September 2019

Inkraftsetzung Schwimmbadreglement und Benützungsreglement Schwimmbad

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 4. September 2019 das Schwimmbadreglement sowie das Benützungsreglement für die Schwimmbadanlage Neftenbach revidiert und per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Die Akten können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Neftenbach eingesehen werden.

Neftenbach, 10. September 2019

Gemeinderat Neftenbach

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