Ersatzwahl des Präsidenten und zweier Mitglieder der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 (Definitive Wahlvorschläge und Ansetzung Urnenwahl)

1. November 2019

Innerhalb der Frist von sieben Tagen ab dem Erscheinen der amtlichen Publikation vom 18. Oktober 2019 wurden die provisorischen Wahlvorschläge weder vermehrt, noch geändert oder zurückgezogen. Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl einer Präsidentin / eines Präsidenten sowie zweier Mitglieder der Schulpflege liegen folgende definitiven Wahlvorschläge vor:

 

Präsidium

  • Erarslan Omar, geboren 1981, Risk Manager, Haltenstrasse 18, 8413 Neftenbach, Freie Wähler Neftenbach;

  • Feuchter Walter, geboren 1966, Informatiker / Berufsschullehrperson, Klingenbergstrasse 30, 8413 Neftenbach, parteilos

 

Mitglieder

  • Bouvard Marie-Therese, geboren 1965, Projektleiterin, Schulstrasse 20f, 8413 Neftenbach, Freie Wähler Neftenbach;

  • Brunner Hans, geboren 1966, Einkäufer, Untere Breiten 38, 8413 Neftenbach, SVP;

  • Erarslan Omar, geboren 1981, Risk Manager, Haltenstrasse 18, 8413 Neftenbach, Freie Wähler Neftenbach;

  • Feuchter Walter, geboren 1966, Informatiker / Berufsschullehrperson, Klingenbergstrasse 30, 8413 Neftenbach, parteilos;

  • Lehner Roland, geboren 1964, Koordinator Wohnen Sonderschulheim, Aspacherstrasse 36, 8413 Neftenbach, parteilos;

  • Leijten Barbara, geboren 1964, Verkaufsleiterin, Klingenbergstrasse 10, 8413 Neftenbach, parteilos

 

Da mehr Personen vorgeschlagen wurden, als Stellen zu besetzten sind, sind die Voraussetzungen für die stille Wahl im Sinne von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Zürich nicht erfüllt. Somit findet am 9. Februar 2020 in Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel und einem Beiblatt statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 17. Mai 2020 statt.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Herrmann-Götzstrasse 26, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Gemeinde Neftenbach

Neftenbach, 1. November 2019