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28.03.2024 12:37:23
An der Gemeindeversammlung vom 22. Januar 2020 haben die Stimmberechtigten folgenden Beschluss gefasst:
Politische Gemeinde
Vorberatung Revision Ortsplanung zur Urnenwahl vom 17. Mai 2020
Protokollauflage:
Das Versammlungsprotokoll und der gefasste Beschluss liegen während 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Anordnung Urnenwahl:
Die Urnenwahl der Revision der Ortsplanung wir auf den 17. Mai 2020 angeordnet.
Rechtsmittel:
Beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, können, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:
- Wegen Verletzung über die politischen Rechte, sofern sie an der Versammlung gerügt wurden, innert fünf Tagen Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- Wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung Rekurs innert 30 Tagen (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m., § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und 2 und § 22 Abs. 1 VRG)
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Neftenbach, 31. Januar 2020
Die Gemeindevorsteherschaften der politischen Gemeinde Neftenbach
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