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28.03.2024 12:37:23


Ergebnisse Gemeindeversammlung vom 22.01.2020

An der Gemeindeversammlung vom 22. Januar 2020 haben die Stimmberechtigten folgenden Beschluss gefasst:

 

Politische Gemeinde

  1. Vorberatung Revision Ortsplanung zur Urnenwahl vom 17. Mai 2020

     

Protokollauflage:

Das Versammlungsprotokoll und der gefasste Beschluss liegen während 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

 

Anordnung Urnenwahl:

Die Urnenwahl der Revision der Ortsplanung wir auf den 17. Mai 2020 angeordnet.

 

Rechtsmittel:

Beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, können, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

- Wegen Verletzung über die politischen Rechte, sofern sie an der Versammlung gerügt wurden, innert fünf Tagen Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)

- Wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung Rekurs innert 30 Tagen (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m., § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und 2 und § 22 Abs. 1 VRG)

 

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

Neftenbach, 31. Januar 2020

Die Gemeindevorsteherschaften der politischen Gemeinde Neftenbach



Datum der Neuigkeit 31. Jan. 2020
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