Neuwahlen des Pfarramtes der reformierten Kirchgemeinde Neftenbach für die Amtsdauer 2020–2024
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen
Neftenbach,14. Februar 2020 Wahlbüro Neftenbach Datum der Neuigkeit 14. Feb. 2020
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