Ersatzwahl eines Mitgliedes und des Präsidiums der ref. Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 (Provisorische Wahlvorschläge und Ansetzung 2. Frist)

28. Februar 2020

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 10. Januar 2020 sind für die Ersatzwahl des Präsidiums sowie eines Mitglieds der reformierten Kirchenpflege, innert der festgesetzten Frist, folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

 

Präsidium

  • Berweger-Luff ‘Shirley’ Ann, geboren 1961, Fachfrau medizinisch-technische Radiologie, Aspacherstrasse 42c, 8413 Neftenbach, Parteilos

 

Mitglied

  • Berweger-Luff ‘Shirley’ Ann, geboren 1961, Fachfrau medizinisch-technische Radiologie, Aspacherstrasse 42c, 8413 Neftenbach, Parteilos

 

In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung und Art. 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 6. März 2020 angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Neftenbach, Schulstrasse 3/7, 8413 Neftenbach, eingereicht werden können. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Internetseite der Gemeinde Neftenbach bezogen werden.

 

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsjahr und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro neu zu besetzendem Amt unterzeichnen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Partei, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Gemeinde Neftenbach

Neftenbach, 28. Februar 2020

 

 

 

Name
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3a_-_2._Frist_Wahlvorschlag_Mitglied_Kirchenpflege.pdf Download 1 3a_-_2._Frist_Wahlvorschlag_Mitglied_Kirchenpflege.pdf