Anordnung Urnenabstimmung
Der Gemeinderat Neftenbach ordnet als wahlleitende Behörde, gemäss §12 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Zürich, am Sonntag, 28. Juni 2020, die folgenden Vorlagen zur Urnenabstimmung an:
- Austritt aus dem Zweckverband Schulpsychologischer Dienst Winterthur-Land
- Revision Ortsplanung Neftenbach
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Neftenbach