https://www.neftenbach.ch/de/ueberunsmain/aktuelles/aktuellesinformationen/welcome.php?action=showinfo&info_id=983929&ls=0&sq=&kategorie_id=&date_from=&date_to=
28.03.2024 19:59:17


Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 (Definitive Wahlvorschläge und Ansetzung Urnenwahl)

Innerhalb der Frist von sieben Tagen ab dem Erscheinen der amtlichen Publikation vom 26. Juni 2020 wurden die provisorischen Wahlvorschläge weder vermehrt, noch geändert oder zurückgezogen. Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege liegen folgende definitiven Wahlvorschläge vor:

 

Mitglied

 

Da mehr Personen vorgeschlagen wurden, als Stellen zu besetzten sind, sind die Voraussetzungen für die stille Wahl im Sinne von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Zürich nicht erfüllt. Somit findet am 27. September 2020 in Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel und einem Beiblatt statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 29. November 2020 statt.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Gemeinde Neftenbach

Neftenbach, 10. Juli 2020

 



Datum der Neuigkeit 10. Juli 2020
  zur Übersicht