Gemeinderatsbeschlüsse 19.04.2021

4. Mai 2021

Genehmigung der Jahresrechnung 2020 des Zweckverbands Kläranlage Pfungen

Die Laufende Rechnung schliesst bei CHF 774'638.02 Aufwand (Vorjahr CHF 798'674.21) und CHF 17'256.46 Ertrag (Vorjahr CHF 13'337.45) mit einem Aufwandüberschuss zu Lasten der Verbandsgemeinden von CHF 757'381.56 (Vorjahr CHF 785'336.76) ab. Entsprechend dem Kostenteiler beläuft sich der Gemeindeanteil von Neftenbach am Aufwandüberschuss auf CHF 306'002.48 (Vorjahr CHF 317'583.78). Bei der Investitionsrechnung des Verwaltungsvermögens ergeben sich Ausgaben von CHF 1' 353' 194.24 (Vorjahr CHF 91'122.25) und Einnahmen von CHF 43' 978.00 (Vorjahr CHF 0.00) Nettoinvestitionen zu Lasten der Verbandsgemeinden von CHF 1'309'216.24 (Vorjahr CHF 97'122.25). Im Finanzvermögen wurden keine Investitionen getätigt. Entsprechend dem Kostenteiler beläuft sich der Gemeindeanteil von Neftenbach an den Nettoinvestitionen auf CHF 529' 505.23 (Vorjahr CHF 39'280.55). Die Bilanz weisen Aktiven und Passiven von je CHF 791' 719.46 (Vorjahr CHF 469'048.43) aus. Der Gemeinderat hat auf Antrag der Betriebskommission die Jahresrechnung genehmigt.

 

Aufhebung des selbständigen und dauernden Baurechts für Milchsammelstelle Aesch

Die Milchgenossenschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 19. Juni 2020 aufgelöst worden und in Liquidation getreten. Sie besitzt heute noch ein selbständiges und dauerndes Baurecht für die Sammelstelle. Das Baurecht dauert offiziell noch bis zum 31. November 2026. Aufgrund der Auflösung der Genossenschaft ist es sinnvoll, das Baurecht aufzuheben womit das Gebäude Vers.-Nr. 73, Schaffhausenstrasse 119.1, ins Eigentum der Politischen Gemeinde Neftenbach übergeht. Eine Gegenleistung resp. Heimfallsentschädigung hat die Politische Gemeinde Neftenbach nicht zu leisten. Das Gebäude wird von der Milchgenossenschaft Aesch bei Neftenbach von sämtlichen Einrichtungen und Installationen befreit der Politischen Gemeinde Neftenbach übergeben. Die zukünftige Verwendung ist noch nicht definiert, auf Zusehen hin wird der Werkbetrieb dort sein Winterdienstmaterial einstellen.

Die Baurechtsaufhebung bedarf einer öffentlich zu beurkundeten Vereinbarung. Die Milchgenossenschaft hat sich mit der Vereinbarung einverstanden erklärt. Der Gemeinderat hat die Vereinbarung ebenfalls genehmigt, so dass das Rechtsgeschäft vollzogen werden kann.