https://www.neftenbach.ch/de/ueberunsmain/aktuelles/grbeschluesse/?action=showinfo&info_id=1774922
28.03.2024 18:19:21


Gemeinderatsbeschlüsse 09.01.2023

Erneuerungswahl der reformierten Kirchenpflege - Anordnung 3. Wahlgang

Am 27. März 2022 fand der erste Wahlgang der Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden (Gemeinderat, Schulpflege, Rechnungsprüfungskommission und reformierte Kirchenpflege) für die Amtsdauer 2022-2026 statt. Da im ersten und auch im zweiten Wahlgang vom 15. Mai 2022 die zwei vakanten Sitze der reformierten Kirchenpflege nicht besetzt werden konnten, findet nun ein dritter Wahlgang statt.

Für den 3. Wahlgang gelten die Änderungen des Gesetzes über die Politischen Recht vom 1. Oktober 2022. Das neue Recht verlangt, dass bei allen weiteren Wahlgängen die gleichen Vorschriften wie für den 1. Wahlgang angewendet werden müssen. Eine stille Wahl ist ausgeschlossen. Die Stimmberechtigen erhalten einen leeren Wahlzettel mit einem Beiblatt und entscheidend ist das relative Mehr.

Terminplanung

Die nächsten Termine für den 3. Wahlgang lauten wie folgt:

13.01.2023   Publikation des 3. Wahlgangs im amtlichen Publikationsorgan und Bezug
  Wahlvorschläge (Beginn der 40-tägigen Einreichefrist der Wahlvorschläge)
22.02.2023   Ablauf der 40-tägigen Einreichefrist der Wahlvorschläge
03.03.2023   Publikation der provisorischen eingereichten Wahlvorschläge (Beginn der
  7-tägigen Frist zur Einreichung, Abänderung oder Rückzug der Wahlvorschläge)
10.03.2023   Ablauf der 7-tägigen Frist für die Ergänzung der Wahlvorschläge
18.06.2023   3. Wahlgang an der Urne
23.06.2023   Publikation Wahlergebnis

 

 

 

 

 

Forstfahrzeug Ersatz

Die Gemeindeversammlung bewilligte am 11. Juni 2003 einen Kredit in der Höhe von CHF 320'000 (Netto, nach Abzug des Eintauschpreises für den Forsttraktor) für den Kauf eines neuen Forstfahrzeuges. Im Jahr 2011 wurde dieses Fahrzeug durch das heutige Fahrzeug HSM 805 HD-F ersetzt.

Der Forstspezialschlepper HSM ist nun seit 11 Jahren im Einsatz beim Forstbetrieb der Gemeinde Neftenbach und hat bis anhin rund 8'500 Maschinenstunden geleistet. Die ausgeführten Rückearbeiten mit langem und schwerem Holz beanspruchen die einzelnen Komponenten der Maschine sehr stark. Die Abnutzung und das Alter führen zu höheren Unterhaltskosten. Die Wahrscheinlichkeit von grösseren Reparaturen steigt stetig an. Bei der Holzernte ist das Forstfahrzeug elementar wichtig und darf nicht ausfallen. Da der Forstbetrieb nur dieses Forstspezialfahrzeug mit Kran hat, würde bei einer grösseren Reparatur die ganze Arbeitskette stillsteht.

Der Forstbetrieb Neftenbach mit 2 Förstern, 2 Forstwarte und 2 Lernenden bewirtschaftet eine grosse Waldfläche im ganzen Forstrevier und ist auf geeignete und zuverlässige Maschinen und Geräte angewiesen. Die Arbeitstechnik in der Pflege und Bewirtschaftung des Waldes verlangt ein optimal abgestimmtes Zusammenspiel zwischen Forstwart und Maschine. Der Forstbetrieb benötigt ein zuverlässiges Forstfahrzeug, das die Arbeitssicherheit der Forstmitarbeiter gewährleisten kann das universell und doch gezielt einsetzbar ist, sowie die Wirtschaftlichkeit durch einen Ganzjahresbetrieb garantiert.

Für den Ersatz des Forstfahrzeuges HSM wurde eine Ausschreibung im offenen Verfahren durchgeführt. Es sind drei Angebote inkl. Eintausch des vorhandenen Fahrzeuges eingegangen. Die Offerten wurden gründlich überprüft und bis ins kleinste Detail miteinander verglichen, wobei auch der Preis, die Serviceleistungen, die Optionen sowie die Lehrlingsausbildung eine Rolle spielten. Das angebotene Forstfahrzeug von HSM Schweiz AG erfüllt die Erwartungen an das neue Forstfahrzeug anhand der ausgeführten Bewertung am besten. Für die Anschaffung wurde unter Berücksichtigung des Eintauschpreises für das bisherige Fahrzeug ein Kredit von CHF 459'000 als gebundene Ausgabe bewilligt.


Trübungsüberwachung bei Reservoireinlauf

In den Reservoiren Oedenhof und Chüeni werden UV-Anlagen betrieben ohne Trübungsüberwachung. Gemäss Aussage vom Brunnenmeister kommt in den betroffenen Quellgebieten bei Starkregen Quellwasser trüb daher. Bei solchen Ereignissen werden aktuell präventiv Strümpfel in den Brunnenstuben gezogen. Somit entspricht die UV Desinfektion ohne Trübungsüberwachung in den Reservoiren Oedenhof und Chüeni nicht dem Stand der Technik. Das kantonale Labor Zürich hat dies anlässlich einer Inspektion am 2. November 2021 bemängelt und die Gemeinde aufgefordert, eine Trübungsüberwachung einzubauen.

Da nicht die ganze Wasserversorgung in der Inspektion beurteilt wurde, ist das Reservoir Hünikon nicht erwähnt worden, obwohl dort dieselbe Situation besteht. Daher muss auch dieses Reservoir nachgerüstet werden, um die gesetzlichen Anforderungen an das Trinkwasser zu gewähren.

Für den Einbau von je einer Trübungsüberwachung in den Reservoiren Oedenhof, Chüeni und Hünikon wird ein Kredit von CHF 40'000 exkl. MwSt. bewilligt.


Reservoiranlage Oedenhof, Sanierung Brauch- und Löschwasserkammer

Die Brauch- und Löschwasserkammern in der Reservoiranlage Oedenhof weisen deutliche Schäden am Betonbehälter auf, welche gut mit blossem Auge erkennbar sind. Im Juni 2022 wurde ein technischer Kurzbericht mit Kostenschätzung für die Sanierung der Kammern erstellt.

In einem ersten Schritt muss ein Projekt für die Sanierung erstellt werden. Dazu muss der Zustand der Oberflächen in den Wasserkammern optisch untersucht werden. Wenn die Kammern geleert sind, muss durch ein Prüfungslabor der Beton in den Wasserkammern überprüft werden. Danach kann entschieden werden, wie die Sanierung erfolgen muss. Für die Projektierung inkl. Voruntersuchung wird ein Kredit von CHF 20'000 bewilligt.


Schulanlage Auenrain, Klassentrakt 2, Schulstrasse 17 c, Gesamtrenovation

Der im Jahre 1991 fertiggestellte Klassentrakt 2 ist nach über 30-jähriger intensiver Nutzung in die Jahre gekommen und sollte einer Gesamtrenovation unterzogen werden. Die Fassaden müssen repariert und neu gestrichen, sämtliche Fenster und Storen ersetzt, der niedrigere Teil des Flachdachs erneuert und wo nicht bereits auf LED-Technologie umgerüstet, sämtliche Beleuchtungskörper ersetzt werden. Gleichzeitig soll wie beim Klassentrakt 1 die Erdbebensicherheit gewährleistet werden. Zudem möchte die Schule den Bau hinsichtlich pädagogischer Vorgaben ertüchtigen, weshalb vorgängig ein separater Planerauftrag an ein spezialisiertes Architekturbüro erteilt werden soll. Das daraus resultierende Konzept/Gutachten in Bezug auf die Schulraumgestaltung soll dann in die Planung der Gesamtrenovation einfliessen.

Sobald das Konzept vorliegt, wird die Abteilung Liegenschaften einen versierten (Gesamt-)Planer beauftragen, die Gesamtrenovation zu planen und dabei die Ergebnisse des vorliegenden Konzepts einfliessen zu lassen. Es soll ein Vorprojekt mit Kostenschätzung (+/-15 %) ausgearbeitet werden. Danach ist ein Kreditantrag an die Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 vorzubereiten.

Der Gemeinderat hat den Budgetbetrag freigegeben und den Auftrag für die Ausarbeitung eines Nutzungskonzeptes an das Büro Schul Raum Entwicklung, Wetzikon, vergeben.


Werkgebäude Seuzachstrasse 24, Gesamtrenovation

Das 1987 erstellte Werkgebäude befindet sich nach über 35-jähriger intensiver Nutzung mittlerweile in einem renovationsbedürftigen Zustand, insbesondre die aus dem Erstellungsjahr stammenden Fenster, die Storen, die Fassaden sowie das Dach sind v. a. auch aus energetischer Sicht erneuerungsbedürftig. Teilweise sind auch die Werkstatt- und Büroräumlichkeiten des Werkbebtriebs für die heutige Arbeitsweise und die aktuellen Tätigkeiten nicht mehr geeignet und könnten partiell mit verantwortbaren Eingriffen verbessert resp. an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden. Ausserdem soll auf der Westseite eine zusätzliche PV-Anlage als Ergänzung zur bestehenden auf der Südseite installiert werden.

Zur Ermittlung des nötigen Umfangs und der genauen Kosten soll ein Vorprojekt mit Kostenschätzung erstellt werden. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten der im diesjährigen Investitionsbudget eingestellten Betrags von CHF 50‘000. Angesichts der Vorgeschichte und der bereits getätigten Projektierung und Realisierung des Um- und Ausbaus der ehem. Militärküche für die Bedürfnisse der Feuerwehr soll ein entsprechender Direktauftrag an das Büro Wiesmann Architekten, Neftenbach, erteilt werden.

Es ist das Ziel des Gemeinderates, dass das Vorprojekt mit Kostenschätzung bis zu den Frühlingsferien 2023 vorliegt. Der Gemeinderat sieht vor, das Projekt der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 zur Genehmigung und Krediterteilung zu unterbreiten. So kann anschliessend umgehend mit der Detailprojektierung begonnen werden. Die effektiven Bauarbeiten sollen dann im 2. Halbjahr 2024 ausgeführt werden.


Massnahmen zu den Legislaturzielen

Der Gemeinderat hatte am 14. November 2022 die Legislaturziele 2022 – 2026 festgelegt. Die Ziele werden über konkrete Massnahmen erreicht. Die einzelnen Massnahmen wurden während der Erarbeitung der Legislaturziele vorbesprochen und sind nun abschliessend definiert worden. Die nun vorliegenden Legislaturziele und Massnahmen sollen als Fahrplan durch die nächsten gut drei Jahre dienen. Natürlich sind die Ziele nicht in Stein gemeisselt; es ist in der heutigen, kurzlebigen Zeit immer möglich, dass die Behörde auf Grund von Änderungen, neuen Bedürfnissen und/oder Gesetzmässigkeiten Anpassungen oder gar Ergänzungen an den Zielen und Massnahmen vornehmen muss. Auch die finanziellen, organisatorischen und personellen Ressourcen müssen vorhanden sein. In diesem Sinne kommt den Legislaturzielen und Massnahmen auch keine verpflichtende Wirkung zu.



Datum der Neuigkeit 24. Jan. 2023
  zur Übersicht