Gemeinderatsbeschlüsse 06.02.2023

21. Februar 2023

Schulanlage Auenrain, Spielplatz Ebniweg, Sanierung

Im vergangenen Jahr war vorgesehen, bestehenden, nicht mehr den heutigen Ansprüchen und Sicherheitsvorgaben entsprechenden Spielplatz der Schulanlage Auenrain neu zu gestalten und in der Weise herzurichten, dass er den Empfehlungen der BFU entspricht. In der Folge hat die Schulleiterin zusammen mit einer engagierten Lehrperson und im Einvernehmen mit dem Ressort Liegenschaften ein Konzept entwickelt, wie der Spielplatz gleichzeitig auch attraktiver gestaltet werden könnte. In der Folge wurde die spezialisierte Fa. Rüegg AG, Garten- und Landschaftsbau, Unterohringen, beigezogen und beauftragt, das Konzept zu Papier zu bringen und die entsprechenden Arbeiten zu offerieren. Weil die Schule die Angelegenheit ins Schüler/innenparlament einbrachte dauerte die Behandlung eine gewisse Zeit, sodass die Ausführung auf das nun angefangene Jahr verschoben wurde.

Der notwendige Kredit von CHF 68'700 wurde zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt, dass die Arbeiten in diesem Jahr ausgeführt werden können.


Bildung Regionale Führungsorganisation (RFO) Dättlikon-Neftenbach-Pfungen

Der Gemeinderat Neftenbach hatte am 24. Januar 2022 der Bildung einer gemeinsamen Regionalen Führungsorganisation (RFO) mit den Gemeinden Dättlikon, Neftenbach und Pfungen zugestimmt. Die Gemeinden Dättlikon, Neftenbach und Pfungen beabsichtigen den Betrieb einer gemeinsamen Regionalen Führungsorganisation zur Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen und stellen die Nachhaltigkeit der Organisation in normalen Lagen sicher. Die Organisation nennt sich «Regionale Führungsorganisation Dättlikon-Neftenbach-Pfungen» (RFO) und beabsichtigt die Zusammenarbeit mittels Zusammenarbeitsvertrag nach § 72 Gemeindegesetz (GG).

Die Arbeitsgruppe hat im vergangenen Jahr den Zusammenarbeitsvertrag sowie das Organisationsreglement erarbeitet und legt die Dokumente den Gemeindeexekutiven der Vertragsgemeinden zur Genehmigung vor

Der im Entwurf vorliegende Zusammenarbeitsvertrag regelt folgende Punkte:

  • Beteiligte Gemeinden
  • Art und Umfang der Aufgaben
  • Rechtsform und Zusammenarbeit
  • Rechtsetzungs- und Entscheidungsbefugnisse
  • Finanzierung und Kostenverteilung
  • Aufsicht
  • Beendigung der Zusammenarbeit
  • Gerichtsstand
  • Inkraftsetzung

Die Funktion des Chef Führungsorganisation (CRFO) und dessen Stellvertreter wird durch die Sicherheitsvorstände der Vertragsgemeinden im Zweijahresturnus gestellt (Artikel 2 des Vertrages). Die Exekutiven der Vertragsgemeinden wählen in übereinstimmenden Beschlüssen den Chef Führungsorganisation (CRFO) und Chef-Stv. Führungsorganisation (CRFO-Stv.). Der Turnus wird wie folgt zur Genehmigung beantragt:

2023 – 2026      Neftenbach
2026 – 2028      Pfungen
2028 – 2030      Dättlikon
2030 – 2032      Neftenbach
2032 – 2034      Pfungen
2034 – 206        Dättlikon
usw.

Die Ressortvorstände Sicherheit der drei Vertragsgemeinden bekleiden das Amt des CRFO/ CRFO-Stv. im Turnus, während jeweils zwei Jahren von Juli bis Juni. Der CRFO-Stv. übernimmt in der Regel im Folgeturnus das Amt des CRFO. Der Amtswechsel wird jeweils bis 31. Mai durch die Exekutiven aller drei Vertragsgemeinden bestätigt.

Organisationsreglement

Das im Entwurf vorliegende Organisationsreglement regelt die Details der Zusammenarbeit. Insbesondere werden folgende Punkte festgelegt:

  • Organisation: Aufgaben, Zuständigkeiten, Funktionen, Organisation und Informationswege, Partnerorganisationen
  • Führungsstandort
  • Pflichtenhefte
  • Ereignisse und Risiken
  • Literaturnachweis
  • Mitgeltende Dokumente
  • Inkraftsetzung

Weitere Vorgabe- und Nachweisdokumente werden im Rahmen der RFO-Arbeit erarbeitet und bilden ebenfalls Bestandteil des Organisationsreglements. Das Organisationsreglement tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Im Übrigen wird auf den Entwurf des Organisationsreglements verwiesen.

Das Organisationsreglement wurde der Kantonspolizei Zürich, Bevölkerungsschutzabteilung (Kantonale Führungsorganisation) im November 2022 zur Stellungnahme eingereicht. Die Rückmeldungen sind in der Arbeitsgruppe thematisiert und ins Reglement eingepflegt worden.

Der Gemeinderat Neftenbach hat den Zusammenarbeitsvertrag und das Organisationsreglement der «Regionalen Führungsorganisation Dättlikon-Neftenbach-Pfungen» genehmigt. Die neue Organisation nimmt den Betrieb am 1. Juli 2023 auf.

 

RFO Dättlikon-Neftenbach-Pfungen, Wahl Stabschef

Mit der Bildung der Regionalen Führungsorganisation (RFO) Dättlikon – Neftenbach – Pfungen ist die Stelle des Stabchefs zu besetzen. Der Stabschef ist verantwortlich für die Abläufe und Prozesse (Stabsarbeit) innerhalb des Führungsorgans. Er sorgt durch die Führung und Überwachung der Stabsarbeit dafür, dass der Chef RFO den Kopf für die wichtigen Entscheidungen frei hat. Der Stabschef erkennt die wesentlichen Probleme, lanciert Ideen, ordnet Sofortmassnahmen an und trifft Entscheidungen. Der Stabschef sollte Führungserfahrung, vorteilhaft in Rettungs-/Krisenorganisationen haben. Die spezifische Ausbildung wird vorbereitend und im Rahmen der Funktionsausübung sichergestellt. Er ist Verbindungsperson zu den Kantonalen Führungsorganisationen.

Die Wahl obliegt gemäss Organisationsreglement den Gemeinderäten der beteiligten Gemeinden. Die Arbeitsgruppe, welche den Vertrag und das Organisationsreglement erarbeitet haben, hat eine geeignete Person für diese Stelle gesucht. Sie schlägt Florian Färber aus Neftenbach zur Wahl als Stabschef vor. Florian Färber ist seit 1. Januar 2020 Feuerwehrkommandant von Neftenbach. Zuvor war er sechs Jahre Vizekommandant der Feuerwehr Neftenbach. Der Gemeinderat ist dem Vorschlag der Arbeitsgruppe gefolgt und hat Florian Färber als Stabschef gewählt.