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29.03.2024 11:55:58


Gemeinderatsbeschlüsse 17.05.2021

Läuteordnung reformierte Kirche Neftenbach

Die Läuteordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Neftenbach stammt aus dem Jahr 2013. Die Kirchenpflege möchte das Glockengeläut etwas differenzieren und deshalb eine kleine Anpassung der Läuteordnung vornehmen. Zu Traueranlässen, Karfreitag und Abdankungen soll die Glockenfolge zu einem Trauergeläut umprogrammiert werden. Die vorgesehene Änderung betrifft einzig die Glockenfolge. Die Dauer des Geläuts wird beibehalten.

Der Kirchenpflege steht gemäss Kirchenordnung die Änderung der Läuteordnung im Einvernehmen mit der politischen Gemeinde zu. Der Gemeinderat von der geplanten Änderung Kenntnis genommen und sein Einverständnis gegeben, da die Auswirkungen auf die Einwohnerinnen und Einwohner bzw. auf die Gemeinde nur gering sind.

 

Grundstückgewinnsteuerveranlagungen

Der Gemeinderat hat 14 Grundsteuerfälle mit insgesamt netto Steuererträgen zugunsten der Laufenden Rechnung der Gemeinde von CHF 164'235.70 veranlagt. Zusammen mit den bisherigen Veranlagungen sind bis heute netto Grundsteuererträge von CHF 350'516.70 veranlagt worden. Im Budget wird mit Erträgen von CHF 1'200'000.- gerechnet.

 

Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug, Abrechnung

Am 3. Februar 2020 hatte der Gemeinderat für die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges einen Kredit von 133‘500.- inkl. MwSt. bewilligt. Anlässlich der Kreditbewilligung wurde eine Subvention von der Gebäudeversicherung von CHF 62‘750.- erwartet, so dass für die Gemeinde mit Nettokosten von CHF 70‘750.- gerechnet wurde.

Das Fahrzeug wurde im Sommer 2020 bestellt und vor Weihnachten 2020 ausgeliefert. Die Abrechnung weist Bruttokosten von CHF 130‘834.65 inkl. MwSt. aus. Der Kreditunterschreitung beträgt CHF 2‘665.35. Die Gebäudeversicherung richtete eine Subvention von CHF 59‘268.60 aus. Somit sind Nettokosten von CHF 71‘566.05 angefallen.

 

Zweckverband Spitex Neftenbach-Pfungen-Dättlikon

Die Jahresrechnung 2020 wird mit einem Aufwandüberschuss der drei Verbandsgemeinden von CHF 189'274.13 bzw. einem Anteil der Gemeinde Neftenbach von CHF 97'140.27 abgenommen.

 

Konzept Pflegeversorgung der Gemeinde Neftenbach

Die kantonale Verordnung über die Pflegeversorgung schreibt vor, dass jede Gemeinde ein umfassendes Versorgungskonzept für Leistungen, die in Pflegeheimen oder bei den Leistungsbezügerinnen oder -bezügern zu Hause erbracht werden (stationärer bzw. ambulanter Bereich) erstellt. Das bisherige Konzept stammt aus dem Jahr 2014. Es wurde den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Es kann hier eingesehen oder bei der Verwaltung bezogen werden.



Datum der Neuigkeit 1. Juni 2021
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