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28.03.2024 23:34:49


Gemeinderatsbeschlüsse 23.08.2021

Traktanden Gemeindeversammlungen 24. November 2021

Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 24. November 2021, statt. Dabei werden folgende Traktanden zur Behandlung kommen:

  1. Festsetzung Budget 2022 und Steuerfuss 2022                                             
  2. Revision Polizeiverordnung                                                                         
  3. Bauabrechnung Modulbau Auenrain                                                            
  4. Neubau Betriebsgebäude Schwimmbad                                                       
  5. Neubau Reservoir Oberhueb                                                                       
  6. Bauabrechnung Ringleitung im Buck                                                           
  7. Beantwortung von allfälligen Anfragen gem. § 17 des Gemeindegesetzes       

 

Revision Polizeiverordnung

Die aktuell gültige Polizeiverordnung der Gemeinde Neftenbach stammt aus dem Jahr 2009. Mehrere Teile dieser Verordnung sind veraltet oder bereits abschliessend durch übergeordnetes Recht geregelt. Deshalb ist es an der Zeit, die kommunale Polizeiverordnung anzupassen. Gleichzeitig hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, die Polizeiverordnung bei diesem Anlass einer Totalrevision zu unterziehen, damit verschiedene Artikel inhaltlich zusammengeführt und ein Augenmerk darauf gerichtet werden kann, die heutigen Gegebenheiten verstärkt in der Verordnung abzubilden.

Vom 12. März 2021 bis zum 7. Mai 2021 fand eine Vernehmlassung für die gesamte Bevölkerung statt, auf welche im April-Mitteilungsblatt 2021 sowie auf der Gemeinde-Website ausführlich eingegangen wurde. Im Wesentlichen gab es zwei gewichtige Änderungen, welche der Gemeinderat in die Vernehmlassung geschickt hat. Einerseits betraf dies die Überlegung, die Nachtruhe während der Sommerzeit neu auf 23.00 Uhr festzusetzen und andererseits das Vorhaben, die samstägliche Sperrzeit für Lärm und dergleichen neu auf 18.00 Uhr zu legen.

Insgesamt sind bei der Gemeindeverwaltung 26 Vernehmlassungsantworten zu total 53 Themen, grossmehrheitlich zur geplanten Ausweitung der Nachtruhe bis 23.00 Uhr während der Sommerzeit, eingegangen. Der Gemeinderat ist auf 36 Einwendungen vollumfänglich eingetreten und auf fünf zumindest teilweise. Die restlichen zwölf Einwendungen wurden vom Gemeinderat aus verschiedenen Gründen nicht berücksichtigt.

Die Revision der Gemeindeordnung, welche vom Gemeinderat an der Sitzung vom 23. August 2021 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet wurde, kann dank der breit abgestützten Vernehmlassung als ausgewogen bezeichnet werden. Aufgrund der Vernehmlassungsrückmeldungen hat der Gemeinderat entschieden, auf die (in die Vernehmlassung geschickte) Verlängerung der Nachtruhe bis 23.00 Uhr zu verzichten.

Es wurden sämtliche Artikel der aktuell gültigen Polizeivorordnung überprüft. Während ein grosser Teil der aktuell gültigen Bestimmungen nicht revidiert werden muss, wurden andere Artikel konsolidiert bzw. inhaltlich zusammengeführt, aufgrund der bereits vorhandenen, abschliessenden Bestimmungen im übergeordneten Recht ersatzlos gestrichen oder auch nur redaktionell präzisiert. Nebst den juristischen Aspekten wurde auch darauf geachtet, die Formulierungen so schlicht und einfach wie möglich zu halten, da diese Verordnung verbindliche Vorschriften für das alltägliche Zusammenleben enthält und somit allgemein verständlich sein muss.

Die revidierte Polizeiverordnung erhöht die Lesbarkeit wie auch die allgemeine
Verständlichkeit der Verordnung, da die Anzahl an Artikeln von 62 auf 42 reduziert
werden konnte. Zusätzlich kann zukünftig auf den mehrseitigen Anhang verzichtet werden.
Im Wesentlichen ergeben sich mit der Revision der Polizeiverordnung nachfolgende
Änderungen:

Übergeordnetes Recht

Mit der Revisionder Polizeiverordnung wird grundsätzlich auf die Wiedergabe
vonübergeordnetem Recht verzichtet. Dabei werden sämtliche Artikel entfernt, welche
im übergeordneten Recht (kantonale und eidgenössische Vorschriften) bereits abschliessend geregelt sind.

Wenn die kommunale Polizeiverordnung übergeordnete Vorschriften zitiert oder gar nochmals vollständig wiedergibt, müsste die Polizeiverordnung bei jeder Änderung des verwiesenen Rechts entsprechend angepasst werden. Diese Problemstellung wird mit der hier
vorliegenden Revision adressiert und nachhaltig gelöst.

Ersatzlos gestrichen werden nachfolgende Bestandteile der aktuell gültigen Verordnung:

Allgemeine sprachliche Anpassungen und Konsolidierungen

Über die ganze Polizeiverordnung hinweg wurden redaktionelle Anpassungen und
Präzisierungen vorgenommen, damit bei der Auslegung möglichst wenig Ermessensspielraum entsteht. Die präzisierten Formulierungen verringern Interpretationsspielräume und tragen zu einem besseren, allgemeinen Verständnis der Vorschriften bei.

Zudem wurde festgestellt, dass die aktuell gültige Polizeiverordnung aus mehreren
voneinander losgelösten Artikeln besteht, welche inhaltlich jedoch zusammengehören. Aus diesem Grund wurden die nachfolgenden (thematisch zusammengehörenden, jedoch einzeln aufgeführten) Artikel der aktuell gültigen Polizeiverordnung wie folgt zusammengeführt:

Abbildung der heutigen Gegebenheiten

Zusätzlich zu den oberhalb aufgeführten Anpassungen werden auch die heutigen
gesellschaftlichen Gegebenheiten in der hier vorliegenden Revision berücksichtigt.
Eine wesentliche Änderung erfahren hat der nachfolgende, revidierte Artikel:

Der Gemeinderat hat sämtliche Rückmeldungsschreiben im Rahmen der Vernehmlassung schriftlich beantwortet und beantragt der Gemeindeversammlung vom 24. November 2021, die Vorlage zu genehmigen.

 

Wohn- und Museumsgebäude Dorftrotte

Mit Beschluss vom 14. Juni 2021 hat der Gemeinderat die Abteilung Liegenschaften beauftragt, mit Einbezug des Präsidenten der Kulturkommission und des Museumsleiters und unter Beachtung des neuen Betriebskonzepts und der neuen Dauerausstellung die Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten zu planen respektive ein Sanierungs- und Umbauprojekt zu erarbeiten. Zusammen mit Architekt Hans Peter Bucher aus Aesch (Neftenbach) wurde unter Zugrundelegung von früheren Projektstudien bzw. Vorprojekten ein definitives Projekt erarbeitet, welches die künftigen Bedürfnisse des Museums optimal abdeckt.

Zwischenzeitlich liegt das fertige Bauprojekt vor. Dieses sieht im Wesentlichen vor, im Eingangsraum im Erd-geschoss ein Office mit Bar/Bistro einzubauen, im Erdgeschoss und Obergeschoss die Zugänge zu optimieren (wo möglich Rollstuhlgängikeit zu gewährleisten, unter anderem mittels Treppenlift), diverse Fenster zu erset-zen und in den Obergeschossen verglaste Raumtrennungen einzubauen und die Aussenwände und das Dach zu dämmen. Die Totalkosten beziffern sich auf CHF 295'000.- inkl. MwSt.. Das Projekt bedarf einer Baubewilligung; die entsprechende Eingabe ist pendent. Es ist vorgesehen, die Arbeiten umgehend nach Vorliegen der Baubewilligung respektive gegen Jahresende 2021 zu starten und idealerweise bis zu den Frühlingsferien 2022 abzuschliessen.

 

Neubau Betriebsgebäude Schwimmbad

Mit Beschluss vom 25. Mai 2020 hat der Gemeinderat dem Büro Wespi Partner Architekten AG den Auftrag zur Ausarbeitung eines Projekts für den Neubau eines Betriebsgebäudes mit Dienstwohnung für das Schwimmbad erteilt und hierfür einen Projektierungskredit von CHF 50'000.- bewilligt sowie gleichzeitig eine Projektkommission gebildet.

In der Folge wurde ein Projekt erarbeitet, welches auch eine Dienstwohnung vorsah, was aber aus zonenrechtlichen Gründen leider wieder verworfen werden musste. Weiter wurde geprüft, eine Photovoltaik-Anlage zu realisieren und die Möglichkeit abgeklärt, eine Badwasserbeheizung zu installieren und zwar mittels Fernleitung ab Heizzentrale im Werkgebäude. Diese beiden Massnahmen haben sich als sinnvoll erwiesen, weshalb sie realisiert werden sollen.

Die Projektierung ist inzwischen abgeschlossen und das Projekt wird der Gemeindeversammlung vom 24. November 2021 vorgestellt und zur Genehmigung und Kreditbewilligung vorgelegt. Es ist das Ziel des Gemeinderates, den Neubau des Betriebsgebäudes für das Schwimmbad mit Kosten von CHF 1'436'000.- inkl. MwSt. zu realisieren. Es wird mit jährlichen Folgekosten von CHF 74'570.- gerechnet.

Der Neubau versteht sich als Ersatzneubau für das bisherige Schwimmbadgebäude Seuzachstrasse 29. Dieses in der Grundstruktur auf das Jahr 1962 zurückgehende und seither immer wieder erweiterte und angepasste Gebäude genügt längst nicht mehr den heutigen Ansprüchen hinsichtlich Betrieb und Sicherheit und macht seit dem Neubau des Sportzentrums Pöschenriet und des damit vor bald zehn Jahren verbundenen Umzugs des Haupteingangs, der Garderoben und des Kiosks, einen heruntergekommenen Eindruck und wird, abgesehen vom Technik- und Badmeisterraum, hauptsächlich als Lager genutzt.

Das Baugesuch ist bereits eingereicht worden, sodass nach rechtskräftig erteilter Baubewilligung und vorbehältlich der Kreditbewilligung umgehend nach Saisonschluss 2022 (ca. Mitte September) mit den effektiven Bauarbeiten begonnen werden kann. Ziel ist, das fertiggestellte Gebäude auf die Saisoneröffnung 2023 (ca. Mitte Mai) in Betrieb nehmen zu können.

 

Teilrevision kommunale Nutzungsplanung

Die von der Gemeindeversammlung am 22. Januar 2020 vorberatene Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung wurde mit Urnenabstimmung vom 28. Juni 2020 festgesetzt. Gegen diesen Beschluss wurde gemäss Rechtskraftbescheinigung des Bezirksrates Winterthur vom 23. Juli 2020 kein Rechtsmittel eingelegt. Mit Schreiben vom 24. Juli 2020 wurde die Baudirektion Zürich ersucht, die Vorlage zu genehmigen.

Mit Verfügung vom 15. Juli 2021 hat die Baudirektion die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung genehmigt. Nicht genehmigt wurden die Einzonungen im Weiler Hünikon (keine Nachfolgeregelung möglich) sowie eine technische Korrektur und Anpassung des Zonenplans im Bereich der Umfahrungstrasse (Grundstück Kat.-Nr. 4198). Bezüglich der nicht genehmigten technischen Korrektur und Anpassung des Zonenplanes wurde die Gemeinde von der Baudirektion angehalten, die genannte Zonenplanänderung erneut durch die Urnenabstimmung festzusetzen. Begründet wird dies damit, dass die Urnenabstimmung vom 28. Juni 2020 während des Einzonungsverbotes vor Inkrafttreten des Mehrwertausgleichgesetzes erfolgte.

Die Gemeinde Neftenbach wurde eingeladen, im Publikationstext Hinweise anzubringen, inwieweit die teilweise nichtgenehmigten Inhalte eine verfahrensabschliessende Anordnung darstellen. Bezüglich der nichtgenehmigten Einzonungen im Weiler Hünikon hat die Baudirektion Zürich mitgeteilt, dass keine Nachfolgeregelung möglich ist. Somit endet das Verfahren mit der Verfügung der Baudirektion. Die technische Korrektur und Anpassung des Zonenplans im Bereich der Umfahrungsstrasse betrifft lediglich Kat.-Nr. 4198 im Eigentum des Kantons Zürich. Sie sind von untergeordneten Bedeutung und haben keine direkten Auswirkungen. Der Gemeinderat hat auf eine erneute Durchführung einer Urnenabstimmung über diese Änderung des Zonenplanes verzichtet, da sie in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Gemeinde sowie die Einwohnerinnen und Einwohner steht. Diese Anpassung kann auch in einigen Jahren bei einer nächsten Revision oder Teilrevision der Nutzungsplanung erfolgen. Zudem ist bereits heute absehbar, dass zum Beispiel in Folge des Mehrwertausgleichsgesetzes eine solche Revision in wenigen Jahren wieder in Angriff genommen werden muss. 

 

Bauabrechnung Wasser-Ringleitung zur Siedlung im Buck

Am 27. November 2019 bewilligte die Gemeindeversammlung für den Neubau Wasser-Ringleitung zur Siedlung im Buck einen Kredit von CHF 300'000.- inkl. MwSt.. Die Arbeiten wurden wie geplant ausgeführt und fertig erstellt. Mit dem Bau der rund 380 m langen Leitung wurde die Lösch- und Versorgungssicherheit der Siedlung im Buck und der Bauernhöfe entlang der Zeughausstrasse erhöht.

Die Bauabrechnung Neubau Wasser-Ringleitung zur Siedlung im Buck weist Gesamtkosten von CHF 304'298.10 inkl. MwSt. aus. Somit resultiert eine Überschreitung des Kredits im Betrage von CHF 4'298.10. Diese Mehrkosten sind aufgrund von Mehraufwendungen bei den Grabarbeiten zurückzuführen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 24. November 2021, die Bauabrechnung zu genehmigen.



Datum der Neuigkeit 7. Sept. 2021
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