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28.03.2024 21:51:56


Gemeinderatsbeschlüsse 21.03.2022

Jahresrechnung 2021

Der Gemeinderat darf eine erfreuliche Jahresrechnung 2021 präsentieren. Die Jahresrechnung 2021 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1'120'137.17 ab. Ursprünglich wurde mit einem Aufwandüberschuss von CHF 674'800.- geplant. Somit ist das Resultat um CHF 1'794'937.17 besser ausgefallen als budgetiert. Der Ertragsüberschuss von CHF 1'120'137.17 wird dem Bilanzüberschuss gutgeschrieben, welcher sich somit per 31. Dezember 2021 auf CHF 35'705'388.83 erhöht.

Im Wesentlichen kann das bessere Ergebnis auf zwei Positionen reduziert werden. Die Gewinnausschüttung der ZKB ist mit CHF 550'000 um knapp CHF 150'000 höher ausgefallen als budgetiert. Hauptsächlich resultiert der bessere Abschluss aus dem wesentlich höheren Finanzausgleich. Dabei muss beachtet werden, dass die Budgetierung im Sommer 2020, also mitten im ersten Pandemiejahr, erfolgte. Damals waren die Auswirkungen auf die Wirtschaft und somit auf das Steueraufkommen sehr schwierig abzuschätzen. Für das Budget wurde damals eine eigene Steuerkraft von CHF 3'022 pro Kopf geschätzt. Effektiv liegt diese nach dem Jahresabschluss bei CHF 3'074 und somit nur geringfügig höher. Bei der Steuerkraft des Kantons wurde auf die Prognose des Gemeindeamtes in abgestellt. Dieses rechnete im Sommer 2020 für den Kanton mit einer Steuerkraft von CHF 3'592. Im Februar 2022 rechnet der Kanton aufgrund der Steuerabschlüsse per Ende 2021 mit einer kantonalen Steuerkraft von CHF 3'950. Der Finanzausgleich gleicht die Differenz zwischen Steuerkraft der Gemeinde und kantonalem Mittel teilweise aus. Durch den stärkeren Anstieg der kantonalen Steuerkraft resultiert der grössere Finanzausgleich.

Vorab kann festgehalten werden, dass für das Budget 2022 die Prognosen im Sommer 2021 mit dem damals aktuellsten Wissensstand vorgenommen wurden. Entsprechend kann nicht zwangsläufig davon ausgegangen werden, dass der Effekt des höheren Finanzausgleichs auch 2022 eintrifft und die Jahresrechnung 2022 ebenfalls viel besser abschliesst.

Erfreulich ist, der Gesamtaufwand beträgt mit CHF 32'514'808 nur knapp CHF 150'000 und somit 0.5 % mehr als budgetiert. Dies bei höheren Gesundheitskosten, grösserem Beitrag an den Zürcher Verkehrsverbund (Defizitanteil), mehr Winterdienst im 1. Quartal 2021. Daneben gibt es etliche Positionen mit höherem oder geringerem Aufwand bzw. Ertrag. Das ist teilweise durch die Pandemie bedingt. Veranstaltung oder Schulreisen konnten nicht oder nur bedingt durchgeführt werden. Räume und Hallen konnten nicht vermietet oder genutzt werden. Entsprechend sind die Nutzungsentgelte aber auch der Reinigungsaufwand kleiner. Anderseits sind Quarantäne, Isolation bzw. Krankheit Ausfälle, die mit Stellvertretungen ersetzt werden mussten, denn handwerkliche Arbeiten, Unterricht vor Ort und weitere Tätigkeiten können nicht einfach so ins Home-Office verlegt werden. Dies nur um einige Beispiele zu nennen.

Weniger erfreulich ist die Investitionsrechnung. Viele Projekte wurden budgetiert. Etliche sind jedoch nicht so weit vorangeschritten, wie geplant war oder wurden zu spät lanciert. Einige konnten aufgrund externer Einflüsse nicht gestartet werden und andere Projekte wurden gestoppt. Schlussendlich sind Nettoinvestition im Verwaltungsvermögen von CHF 1'857'156.60 bei einem Budget von CHF 4'547'500 getätigt worden. Dies führt zu einem Nachholbedarf in den Folgejahren.

Besser haben die Gebührenbereiche abgeschlossen. Der Wasserbereich schliesst mit einem Minus von CHF 20'214.29 ab, was einer Verbesserung von CHF 150'185.71 gegenüber dem Budget entspricht. 2021 wurde unter anderem mehr Wasser verkauft. Als mögliche Erklärung wird die Home-Office Pflicht vermutet. Auch der Abwasserbereich liegt unter dem Budget. Die erwartete Entnahme aus der Spezialfinanzierung reduzierte sich von CHF 114'100.- auf CHF 51’992.32. Da mehr Wasser verkauft wurde, fielen auch die Abwassergebühreneinnahmen höher aus. Durch gestiegene Marktpreise der gesammelten Wertstoffe (vor allem Karton und Papier) verbessert sich der Abfallbereich um CHF 53'473.55 und schliesst mit CHF 51'773.55 positiv ab.

Gesamthaft ein erfreulicher Jahresabschluss, aber wesentlich durch zwei externe Einflüsse geprägt. Ob dies weiterhin so eintrifft, wird sich zeigen. Die noch nicht getätigten Investitionen werden in der nächsten Zeit anfallen. Entsprechend wird das Geld nun etwas verzögert für die Finanzierung benötigt. Mit dem Ende der Pandemierestriktionen ist aber gut darauf zu achten, dass die Ausgaben im Lot bleiben. Nur so können die weiteren anstehenden Investitionen getätigt und alle Aufgaben erfüllt werden.

 

Verkauf ehemaliger Kugelfang Hünikon

Vor gut drei Jahren hat die Politische Gemeinde Neftenbach vom Schützenverein Hünikon dessen Schiessanlage schenkungshalber übernommen. Dazu gehörte unter anderem das 662 m2 messende und im Kataster der belasteten Standorte (KbS) verzeichnete Grundstück Kat.-Nr. 2179 mit dem Kugelfang. Nach Stilllegung der Schiessanlage wurde der Kugelfang zurückgebaut und das Gelände einer Altlastensanierung unterzogen. Diese wurde im Spätherbst 2021 abgeschlossen.

Landwirt Urs Wegmann ist Eigentümer des angrenzenden Grundstücks Kat.-Nr. 2180. Im Rahmen der Sanierung von Kat.-Nr. 2179 wurde das Terrain an die gegebene Topografie angepasst, dass die Fläche nunmehr mit Herr Wegmanns Grundstück eine Einheit darstellt und auch als solche bewirtschaftet werden kann. Weil die Gemeinde keine Verwendung für das Grundstück hat, ist eine Veräusserung aus Arrondierungsgründen an Urs Wegmann sinnvoll. Der Gemeinderat hat dem Verkauf sowie dem Vertragsentwurf zugestimmt, so dass die Eigentumsübertragung erfolgen kann.

Im Rahmen der Sanierung wurden im östlichen, gegen den Genossenschaftsweg abfallenden Drittel des Grundstücks eine Naturschutzfläche und entlang der Grenze ein offenes Gerinne als Wasserabfluss realisiert. 

 

Gastwirtschaftspatente

Der Gemeinderat hat folgendes Gastwirtschaftspatent ausgesprochen:

Franziska Eggenberger, Wald, für Museum-Bistro, Huebstrasse 1

 

Neujahrsapéro ab 2023

Seit 2006 findet die Christbaumverbrännet am ersten Samstag im Jahr statt. Bereits vor Jahren meldeten sich Stimmen aus der Neftenbacher Bevölkerung, welche die traditionelle Christbaumverbrännet bezüglich der Lufthygiene kritisierten. So auch dieses Jahr wieder.

Von November bis Februar ist die Verbrennung von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Kanton Zürich verboten, mit Ausnahme von Grillfeuern und Brauchtumsfeuern. Christbaum-Verbrennungen sind lufthygienisch fragwürdig. Aber eine von der Gemeinde durchgeführte Christbaum-Verbrennung fällt im Kanton Zürich unter den Begriff des Brauchtums und sind somit statthaft.

Das Verbrennen der Christbäume geht in Neftenbach noch nicht so lange zurück. Entsprechend hat der Anlass keine entsprechende historische Bedeutung. Den Umweltanliegen soll in Zukunft grössere Bedeutung zukommen und auf die Christbaumverbrännet verzichtet werden. Der Neujahrsapéro hat hingegen eine Tradition in Neftenbach und findet seit langem statt und soll auch weiterhin durchgeführt werden. Die Kulturkommission hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, in Zukunft auf dem neugestalteten Gemeindehausplatz im Zentrum einen Neujahrsapéro auszurichten. Weiterhin soll auch die geschätzte Gulaschsuppe angeboten werden. Der Anlass wird weiterhin von der Kulturkommission und dem Männerchor organisiert. Damit noch mehr Einwohnerinnen und Einwohner teilnehmen können, wird der Neujahrsapéro in Zukunft am ersten Samstag nach Schulbeginn im neuen Jahr stattfinden. Der Gemeinderat hat das Konzept der Kulturkommission genehmigt und freut sich, mit den Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Neftenbach im Januar auf das neue Jahr anzustossen.

Die Christbäume werden auch in Zukunft eingesammelt, gehackt und einer Schnitzelheizung zugeführt.



Datum der Neuigkeit 5. Apr. 2022
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