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29.03.2024 03:27:01


Gemeinderatsbeschlüsse 04.04.2022

Gastwirtschaftspatente

Der Gemeinderat hat folgendes Gastwirtschaftspatent ausgesprochen:
Heinz Berger, Hünikon, für Verein Steig 1707

 

Kanalisationsleitungen, Dichtheitsprüfungen

Geschützt auf das Gewässerschutzgesetz und die darauf basierende Gewässerschutzverordnung des Kanton Zürichs trägt die Vollzugsbehörde die Verantwortung für den Schutz des Grundwassers. Dazu muss das gesamte Kanalisationsnetz dicht sein, damit das Grundwasser nicht durch unsachgemässe Versickerungen verschmutzt wird. Um diese Verantwortung wahrnehmen zu können, muss der Zustand aller öffentlichen und privaten Abwasseranlagen bekannt sein und innert nützlicher Frist saniert werden.

In den Jahren 2019 und 2020 wurden mittels Kanal-TV-Aufnahmen alle Abwasseranlagen (Schmutz-, Misch- und Regenabwasser) in den Gebieten Hünikon, Riet, Aesch und Neftenbach Ost auf ihren Zustand hin untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass viele Betonleitungen vorhanden sind, welche eine Rohrlänge von <2m aufweisen. Bei diesen Rohren wird davon ausgegangen, dass sie undicht sind, da dazumal bei dieser Rohrlänge meist keine vorkonfektionierte Dichtung verwendet wurden. Vor einer Sanierung sollte eine Dichtheitsprüfung erfolgen. Mittels Luftdruck soll festgestellt werden, welche Muffen und Leitungen undicht und welche dicht sind. So können die die Sanierungsmassnahmen und - kosten ermittelt und ein Sanierungsplan erstellt werden.

Der Gemeinderat hat den erforderlichen Kredit von CHF 55'000.- exkl. MwSt. für die Dichtheitsprüfung der Kanalisation der GEP-Etappen 1 + 2 zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt.



Datum der Neuigkeit 20. Apr. 2022
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