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29.03.2024 08:40:32


Gemeinderatsbeschlüsse 26.07.2021

Gemeindeversammlungen im Jahr 2022

Die Gemeindeversammlungen im Jahr 2022 finden am Mittwoch, 1. Juni 2022 (u.a. Rechnung 2021) und am Mittwoch, 30. November 2022 (u.a. Budget 2023) statt.

 

Benützungsgebühren öffentliche Anlagen während dem Lockdown

Die Vereine müssen der Gemeinde für die Benützung der öffentlichen Anlagen eine Gebühr gemäss Tarifblatt zum Benützungsreglement entrichten. Der Bundesrat hat infolge der Corona-Situation für lange Zeit erhebliche Einschränkungen erlassen. Betroffen waren Sportvereine, Chöre, Musik und Tanz. Kinder und Jugendliche konnten mit Einschränkungen durchgehend Sport treiben. Die Erwachsenen mussten für vier Monate auf Sport sowie sieben Monate auf Musik, Gesang usw. verzichten. Die Vereine sind nicht die Ursache dieses Lockdowns und werden deshalb für diese Zeit von der Benützungsgebühr befreit werden.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Gemeinderat den Vereinen die Benützungsgebühr für vier Monate während des Lockdowns im Frühling 2020 erlassen. Damals war zudem die Benutzung der Anlagen durch Gruppen mit Kinder und Jugendliche (z.B. Mädchenriege, Jugendriege, Juniorinnen- und Juniorenmannschaften) nicht möglich. Entsprechend wurden im letzten Jahr auch die Jugendförderungsbeiträge gekürzt. Im nun vergangenen Winter/Frühjahr blieben diese Gruppen weitestgehend verschont und sie konnten die Anlagen nutzen. Entsprechend werden jetzt die Jugendförderungsbeiträge nicht gekürzt.

Gesamthaft werden 19 Vereinen Gebühren von CHF 10'929.15 erlassen.

 

Sicherheit im Neftenbacher Wald

Die letzten Jahre litt der Wald stark unter verschiedenen Umweltfaktoren wie Sturm, Hitze, Trockenheit, Käferkalamitäten, Pilzerkrankungen etc.. Oft mussten Bäume entlang von Strassen und Wegen sicherheitsbedingt gefällt werden, da grundsätzlich der Waldeigentümer dafür verantwortlich ist.

Der Wald wird heutzutage viel öfters zur Erholung besucht als in früheren Jahren. Die Waldbesucher können diese «Dienstleistung» gratis nutzen. Der Waldeigentümer hingegen wird gezwungen, im Namen der Sicherheit, diese gefährliche und meist kostenintensive Arbeit auf eigene Rechnung auszuführen.

Der Gemeinderat hatte im vergangenen Sommer ein Pilotprojekt bewilligt, welches kleine, sicherheitsbedingte Fällungen entlang von Strassen und Wegen von Privatwaldbesitzern unterstützt. Dabei werden diese Fällungen entlang von Waldstrassen, sofern diese nicht durch die Waldbesitzer durchgeführt werden können oder wollen, durch den Forstbetrieb Neftenbach ausgeführt werden. Diese Dienstleistungen werden nicht in Rechnung gestellt. Dafür müssen die Waldeigentümer im Gegenzug sämtliche daraus resultierenden Verkaufserlöse der Gemeinde abtreten.

Im ersten Halbjahr 2021 hat der Forstbetrieb nach den starken Schneefällen in 10 bis 20 Privatwaldungen und im Frühjahr auf weiteren elf Grundstücken kleinere sicherheitsbedingte Zwangsnutzungen vorgenommen. Dafür wurden 93 Arbeitsstunden aufgewendet und Maschinen eingesetzt. Der Aufwand verursachte Kosten von ca. 8‘400.-. Gegenüber stehen Holzerlöse von ca. CHF 6‘200.-. Zu Lasten der Gemeinde verbleibt ein Aufwand von ca. CHF 2‘200.-. Vermutlich ist der Aufwand zu Lasten der Gemeinde effektiv noch etwas kleiner, da mit diesem Vorgehen weniger Gespräche mit den Privatwaldeigentümern notwendig sind und auch der administrative Aufwand klein gehalten werden kann.

Mit wenig Aufwand konnte die Sicherheit für die Waldbesucher wesentlich erhöht werden. Das Pilotprojekt wird deshalb in den definitiven Betrieb überführt. Davon profitieren nicht nur die Privatwaldbesitzer, sondern auch die sehr vielen Personen, welche sich in der Freizeit im Wald bewegen.



Datum der Neuigkeit 24. Aug. 2021
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