Gemeinderatsbeschlüsse 13.12.2021

11. Januar 2022

Herrenhaus, Zusatzkredit für Umnutzung Erdgeschoss

Der Gemeinderat hatte am 14. Juni 2021 einen Kredit von CHF 65'000 für die Umnutzung und Umbau des Erdgeschosses im Herrenhaus für die Psychomotoriktherapie bewilligt. Die Baubewilligung wurde am 27. September 2021 erteilt, so dass zwischenzeitlich die Detailprojektierung erfolgen und bereits ein Grossteil der Arbeitsvergaben gemacht werden konnten. Dabei zeigte sich, dass für die Montage von Geräten mehr Vorarbeiten für den Untergrund (Gipserarbeiten) als zuerst angenommen nötig werden. Ebenso müssen für einen tauglichen Gebrauch die Wandschränke optimiert, die Beleuchtung verbessert und die Fenster sollen mit Mattfolien belegt werden. Diese Massnahmen beziffern sich auf rund CHF 19'000.- (inkl. MwSt.). Der Gemeinderat hat den notwendigen Zusatzkredit ausserhalb des Budgets zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt.

 

Sekundarschulanlage Ebni, Bauabrechnung Naturlehrzimmer

Am 03. Mai 2021 bewilligte der Gemeinderat einen Kredit von CHF 180'000 für die Umnutzung des Handarbeitszimmers 14 in ein Naturlehrzimmer. Die Arbeiten konnten grösstenteils in den diesjährigen Sommerferien ausgeführt und kurz nach Beginn des Schuljahrs 2021/2022 abgeschlossen werden. Das neu eingerichtete und modern ausgestattete Zimmer erfüllt seither seinen Zweck zur allseitigen Zufriedenheit. Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung mit Gesamtkosten von CHF 179'911.15 genehmigt.

 

Bauabrechnung Sanierung Desibachstrasse

Der Gemeinderat hatte am 17. August 2020 für die Sanierung der Desibachstrasse einen Kredit von CHF 510'000.- bewilligt. Die Arbeiten wurden wie geplant ausgeführt und fertig erstellt. Die Bauabrechnung Sanierung der Desibachstrasse weist Gesamtkosten von CHF 430'114.85 inkl. MwSt. aus. Sie schliesst somit um CHF 79'885.15 unter dem geplanten Kredit ab. Die Minderkosten entstanden vor allem durch die tiefe Tiefbauunternehmerofferte, da anfangs Jahr ausgeschrieben werden konnte. Die Bauabrechnung wurde vom Gemeinderat genehmigt.

 

Bauabrechnung sichere Fussgängerquerung Winterthurstrasse

Der Gemeinderat hat mit mehreren Beschlüssen einen Kredit von CHF 137'000 für das sichere Umgestalten der Fussgängerquerung über die Winterthurstrasse Höhe Kreuzung Zürichstrasse bewilligt. Die Arbeiten wurden ausgeführt und fertig erstellt. Die Bauabrechnung schliesst mit Gesamtkosten von CHF 130'782.15 inkl. MwSt. ab. Die Minderkosten von gesamthaft CHF 6'217.85 sind durch eine tiefere Tiefbauvergabe entstanden. Der Gemeinderat hat die Abrechnung genehmigt.

 

Grüngutsammlung ab 2023

Seit einigen Jahren betreibt die Gemeinde Neftenbach diverse Sammelstellen, wo die Neftenbacher Bevölkerung ihr Grüngut zu bestimmten Zeiten abgeben oder deponieren kann. Dabei wurde im 2020 auf dem Gemeindegebiet 490 Tonnen Grüngut eingesammelt und 50 Tonnen direkt beim Verwertungsplatz angeliefert. Das bestehende Angebot hat sich bewährt und ist kostengünstig. Eine Änderung des Regimes bringt nur wenig Vorteil, verursacht aber etliche Mehrkosten. Entsprechend wird am heutigen System festgehalten und es weiterhin so angeboten.

 

Auflösung Umwelt- und Energiekommission

Die Gemeinde Neftenbach verfügt seit 2011 das Zertifikat Energiestadt. Das Label wurde in den Jahren 2015 und 2019 erneuert und ist jeweils 4 Jahre gültig. Mit Beschluss vom April 2021 hat der Gemeinderat die Erneuerung des Labels im Jahr 2023 bekräftigt und den Auftrag für die Begleitung vergeben.

Die Umwelt- und Energiekommission wurde im Jahr 2010 ins Leben gerufen. Die Ziele der Kommission sind:

  • Ziel ist die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität für Menschen, Tiere und Pflanzen in der Gemeinde Neftenbach.
  • Die Umwelt- und Energiekommission (UEK) unterstützt den Gemeinderat im Vollzug der von der Bundesgesetzgebung und den kantonalen Gesetzen den Gemeinden übertragenen Aufgaben, sowie der kommunalen Verordnungen, Reglementen und Richtlinien.
  • Sie unterstützt die Gemeinde- und Schulverwaltung in deren Aufgaben.
  • Die Behörden bleiben offizielle Ansprechpartner für Belange mit dem Kanton.
  • Die UEK übernimmt zusätzliche Aufgaben, die ihr vom Gemeinderat zugewiesen werden.

Die erste Aufgabe der Kommission war die Erlangung des Labels Energiestadt. Anschliessend betreute die Kommission den Aufgaben- und Massnahmenplan und trug zur Rezertifizierung bei. In den letzten Jahren haben die Umwelt- und Energiekommission hauptsächlich einzelne Aktionen und Tätigkeiten durchgeführt. Zu erwähnen ist das jährliche Solarmobilrennen, den Bericht zur Gasversorgung und das Abfallkonzept.

Die Energie und die Umwelt sind sehr aktuelle und brennende Themen. In der heutigen Zeit müssen insbesondere diese Themen von oberster Stelle diskutiert und bearbeitet werden. Als Der Gemeinderat kann unmittelbar und direkt steuern und Einfluss nehmen. Er hat eine Budgethoheit, Weisungsrecht, Kompetenzen aber auch eine Verantwortung. Weiter ist der Weg vom Gemeinderat zur Verwaltung sehr viel direkter und einfacher.

Eine ersatzlose Aufhebung der Umwelt- und Energiekommission kann und darf in der heutigen Zeit nicht sein. So hat die Umwelt- und Energiekommission einen grossen Beitrag geleistet und weitere Herausforderungen stehen an. Die Aufhebung der Umwelt- und Energiekommission und die Verlagerung der Themen zum Gemeinderat bringt die erwähnten Vorteile. Dies aber nur, wenn sich der Gemeinderat regelmässig und intensiv mit diesen Themen auseinandersetzet. Für die Gemeinderatsmitglieder bringt das eine gewisse Mehrbelastung. Durch die Aufhebung der Umwelt- und Energiekommission werden auch Ressourcen frei. Diese sind jedoch nicht sehr gross, sollen aber in Zukunft direkt in konkrete Umwelt- und Energieprojekte oder für zusätzlichen Aufwand zu diesen Themen investiert werden.

Die Umwelt- und Energiekommission wird per Ende Amtsdauer aufgelöst. Den Mitgliedern wird für den grossen Einsatz in den letzten Jahren bestens gedankt. In Zukunft wird sich der Gemeinderat vier Mal im Jahr an ordentlichen Gemeinderatssitzungen intensiv mit den Themen Umwelt und Energie auseinandersetzen, Massnahmen und Projekte entwickeln und umsetzen. Zu all diesen Sitzungen wird der Energiestadtberater als Fachmann beigezogen. Für die Bevölkerung wird es dahingehend einfacher, dass als zentrale Anlaufstelle die Abteilung Präsidium der Verwaltung bezeichnet wurde. Diese wird Anfragen und Anliegen koordinieren und den zuständigen Personen zur Bearbeitung weiterleiten. Von dieser Stelle werden auch die Arbeiten innerhalb der Verwaltung koordiniert, so dass sie möglichst effizient ausgeführt werden.