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Gemeinde mit Weitsicht
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Gemeinderatsbeschlüsse 22.08.2022

Scheune und Waschhaus Drei Linden, Instandstellung

Seit für die Hauswartung die gemietete Scheune der alten Landi zur Verfügung steht, werden die Scheune und das Waschhaus Drei-Linden nur noch eingeschränkt genutzt. Beispielsweise als Garage für das Dienstfahrzeug, die Wischmaschine und als Lager für Gegenstände, welche nicht täglich gebraucht werden. Der bauliche Zustand beider Gebäude ist grundsätzlich gut, jedoch macht v. a. die äussere Erscheinung einen sehr heruntergekommenen Eindruck. Die Wände und Decken im Waschhaus sind schadhaft und das Dach der Scheune ist undicht. Aus verschiedenen Gründen unterblieben bisher Investitionen in den Unterhalt bzw. Werterhalt. Es ist an der Zeit, beide Gebäude instand zustellen, dass der weitere Fortbestand und die heutige Nutzung gesichert bleiben.

Zusammen mit dem Planer des Bauvorhabens der benachbarten Turnhalle, dem Büro Marazzi Reinhardt GmbH wurde ein Konzept mit Kostenschätzung ausgearbeitet. Dieses sieht vor, das Dach der Scheune mit Abdichtungsplatten zu versehen und mit den bestehenden Ziegeln neu einzudecken. Zudem werden alle nicht baubewilligten Unterstände und angebauten Vordächer entfernt. Im Innern werden lediglich die morsche Treppe ins 1. OG und der dortige Bretterboden ersetzt. Beim Waschhaus wird der äussere Verputz ergänzt und ausgebessert sowie im Innern die Decke erneuert und die Wände neu verputzt. Zudem müssen aus Sicherheitsgründen die Elektro- und Sanitärinstallationen angepasst werden. Bei beiden Gebäuden werden die Fassaden neu gestrichen. Die Instandstellungsarbeiten kosten CHF 75'000. Das Projekt und den notwendigen Kredit wurden vom Gemeinderat bewilligt, so dass die Arbeiten raschmöglichst ausgeführt und noch vor Wintereinbruch fertiggestellt werden können.

 

Verein Hundesport Neftenbach, Baurecht für Clubhaus

Der Verein Hundesport Neftenbach besteht seit über 70 Jahren. Während Jahrzehnten verfügte er über eine Clubhütte mit Trainingsgelände an der Allmendstrasse in der Tössallmend. Im Zusammenhang mit der Neunutzung der dortigen sich in der Industriezone befindenden Fläche fand vor rund 15 Jahren ein Umzug in den Teggenberg statt. Als Clubhaus konnte das Schützenhaus mitbenutzt werden und die gemietete Trainingsfläche wurde mehrfach als Provisorium in der Landwirtschaftszone befristet baurechtlich bewilligt. Nachdem eine Umzonung in die Erholungszone stattgefunden hatte, konnte in intensiven Verhandlungen die Nutzung der Flächen definiert werden. Weil die Mitbenützung des Schützenhauses an ihre Grenzen stiess, einigte man sich zudem darauf, dass ein neues Clubhaus geplant und im Baurecht durch den Verein selbst erstellt werden soll. Die entsprechende Baubewilligung ist inzwischen rechtskräftig geworden.

Weil die Mietfläche im Bereich zwischen dem Forstgebäude und dem Schützenhaus der Gemeinde weiterhin als Landreserve u. a. für einen allenfalls späteren Ausbau des Forstgebäudes dienen soll, kann nicht die gesamte heute dem Verein Hundesport Neftenbach vermietete Fläche von ca. 2'470 m2 im Baurecht abgegeben werden. Das Areal wurde aufgeteilt. Eine Teilfläche von 1'823 m2 wird dem Verein Hundesport Neftenbach bis zum 31. Dezember 2070 im Baurecht abgegeben. Der Baurechtszins beträgt CHF 1'458.40 pro Jahr und wird alle 5 Jahre an die Teuerung angepasst. Beim Heimfall sind die Bauten und Anlagen durch den Baurechtsberechtigten grundsätzlich zu entfernen.

Eine Restfläche von ca. 953 m2 (zwischen Schützenhaus und Forstgebäude) bleibt dem Verein weiterhin vermietet. Die jährliche Kündigungsfrist bleibt grundsätzlich bestehen, wobei neu jeweils nur auf Jahresende gekündigt werden kann und eine feste Dauer bis zum 31. Dezember 2027 gilt.

 

Nahwärmeversorgung, Verlängerung Leitung bis alte Landi

Es besteht ein konkretes Begehren der Landwirtschaftlichen Konsumgenossenschaft Neftenbach und Umgebung, deren Liegenschaft (Wohn- und Geschäftshaus Schulstrasse 15, "alte Landi") ans Fernwärmenetz anzuschliessen. Dazu soll ab der bestehenden Leitung vom Mehrzweckhallentrakt Auenrain in den Modulbau Auenrain eine Anschlussleitung in nordöstlicher Richtung verlegt werden. Dabei ist vorgesehen, dass später auch das Mehrfamilienhaus Schulstrasse 13a angeschlossen werden kann.

Der Gemeinderat hat das Projekt und den notwendigen Kredit von CHF 108'000 inkl. MwSt. bewilligt. Mit den Bauarbeiten soll raschmöglichst nach Vorliegen des unterzeichneten Liefervertrags begonnen werden. Ziel wäre eine Inbetriebnahme im Frühjahr 2023.

 

ehem. Kugelfang Hünikon, kein Verkauf

Der Gemeinderat hatte im März den Verkauf des ehemaligen Kugelfangs Hünikon an Landwirt Urs Wegmann genehmigt. Man ging davon aus, dass der als Naturschutzfläche hergerichtete östliche Drittel der Parzelle durch den Naturschutzverein unterhalten wird, wie dies im Rahmen der erfolgten Altlastensanierung besprochen wurde. Der Käufer wollte jedoch zuerst den längerfristigen Unterhalt geregelt haben. In der Folge fanden mehrere Besprechungen unter Federführung der Werkvorsteherin mit diversen Vertreterinnen und Vertretern von Naturschutz, Kanton sowie Landwirt Wegmann statt. Dabei ergab sich, dass angesichts der geringen Fläche des Objekts nur eine kommunale Inventarisierung in Frage kommt. Die Gemeinde kann in solchen Fällen den Unterhalt selbst machen oder Pflegebeiträge an Eigentümer, Eigentümerinnen, Pächter, Pächterinnen oder Dritte, welche den Unterhalt übernehmen, ausrichten.

Zu den ursprünglichen Bedingungen kam der Verkauf nicht zu Stand. Die Gemeinde wird das Grundstück vorerst behalten und die Naturschutzfläche wird durch die Werkbetriebe selbst unterhalten. Landwirt Urs Wegmann wird die westlichen zwei Drittel des Grundstücks als Wiesland zusammen mit seinem angrenzenden Grundstück zu pflegen.

 

2. Standbein für Zone Oberhueb, Verbindungsleitung Quellwasserpumpwerk Hühnerloch

Die Wasserversorgung muss für den Störfallbetrieb den Bedarf mit mindestens zwei hydrologischen und elektrisch unabhängigen Bezugsquellen abdecken können {2 Standbeine). Beim Ausfall der grössten Einspeisemöglichkeit (1. Standbein) muss mit den verbleibenden Ressourcen (2. Standbein) der mittlere Bedarf abgedeckt werden können. Für die Zone Oberhueb besteht aktuell kein 2. Standbein, daher ist die Wasserversorgung bei einem Ausfall der Quellen in diesem Gebiet nicht gewährleistet. Aktuell kann kein zusätzliches Wasser aus anderen Zonen in die Zone Oberhueb befördert werden. Gemäss generellem Wasserversorgungsprojekt (GWP) kann das 2. Standbein durch eine Verbindungsleitung mit der Zone Kehlhof abgedeckt werden.

Nach einem Feldversuch wurde ein Projekt in enger Zusammenarbeit des Werkpersonals mit den Sanitären und Tiefbaufirmen ohne Beizung eines Ingenieurs erstellt. Zur Umsetzung hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 85'000 exkl. MwSt. bewilligt.

 

Unterhalt Teggenbergstrasse, Parkplatz beim Schützenhaus

Die Strassenzustandserfassung im Jahr 2020 ergab, dass die Teggenbergstrasse erneuert werden sollte. An dieser Strasse erstellt aktuell der Verein Hundesport ein neues Vereinslokal. Deshalb wird bis zum Abschluss des Neubaus anfangs September 2022 mit der Strassensanierung zugewartet. Gleichzeitig mit der Strassensanierung werden zusätzliche Parkplätze im Bereich des Schützenhauses und Hundesports erstellt. Zusätzlich wird auch ein Teil des Kiesplatzes beim Forstgebäude mit einem Belag versehen. So ist anschliessend das ganze Areal in einem ordentlichen Zustand. Der Gemeinderat hat für diese Arbeiten einen Kredit von CHF 81'000 inkl. MwSt. bewilligt.

 

Gestaltungsplan Gärtnerei Meier AG. Teilrevision

Im Gebiet Unterwisen wurde im Jahr 1997 zusammen mit dem Kanton Zürich eine private Landumlegung durchgeführt. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, um den Gärtnereibetrieb auf die Parzelle Kat.-Nr. 3262 zu verlegen. Sodann hat die Gemeindeversammlung Neftenbach am 9. Dezember 1998 dem Privaten Gestaltungsplan "Gärtnerei Meier AG, Unterwisen", zugestimmt.

Die im ursprünglichen Gestaltungsplan festgesetzten Baubereiche für ein Wohngebäude und eine zugehörige Garage entsprechen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen der Gärtnerei. So soll der Baubereich für Gewächshäuser erweitert und auf die landwirtschaftsfremde Wohnnutzung in der Landwirtschaftszone verzichtet werden. Mit der Teilrevision des Gestaltungsplanes soll der Fortbestand des Gärtnereibetriebs ermöglicht werden. Der Gestaltungsplanperimeter bleibt mit der Teilrevision unverändert.

Im Sinne von § 7 PBG lag der Gestaltungsplan vom Freitag, 30. Juli 2021, während 60 Tagen öffentlich auf. Einwendungen sind keine eingegangen. Die Baukommission hat den vorliegenden Gestaltungsplan an der Sitzung vom 4. Juli 2022 als genehmigungsfähig eingestuft und zuhanden des Gemeinderates verabschiedet. Der Gemeinderat überweist das Geschäft an die vorberatende Gemeindeversammlung vom 30. November 2022, bevor anschliessend am 12. März 2023 die Urnenabstimmung stattfinden kann.

 



Datum der Neuigkeit 6. Sept. 2022