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Gemeinde mit Weitsicht
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Gemeinderatsbeschlüsse 02.05.2023

Eckwerte Finanzplan und Budgetvorgaben

In den vergangenen Jahren sind die Ausgaben kontinuierlich gewachsen. Ein Teil des Ausgabenwachstums hängt mit dem Wachstum der Gemeinde und der Teuerung in der Schweiz zusammen. Um die Ausgaben im Griff zu haben, hatte der Gemeinderat für das Budget 2023 Eckpunkte definiert und Vorgaben gemacht. Daraus resultierte ein ausgewogenes Budget 2023. Für die Budgetierung für das Jahr 2024 sowie die Finanzplanung 2024 – 2027 sind wiederum Vorgaben und Eckpunkte definiert worden.

Der Gemeinderat ist überzeigt, mit den getätigten Massnahmen und den Vorgaben ganz im Sinne des haushälterischen Umgangs mit Steuermitteln zu handeln. Gleichzeitig wird auch auf die Nachhaltigkeit geachtet. So soll weder auf den nötigen Unterhalt, auf Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz verzichtet, noch zu Lasten der nächsten Generationen gelebt werden.

 

Grundstückgewinnsteuer

Der Gemeinderat hat 15 Grundsteuerfälle mit Netto-Steuererträgen von insgesamt CHF 327'463.40 zugunsten der Laufenden Rechnung veranlagt. Zusammen mit den bisherigen Veranlagungen sind bis heute Grundsteuererträge von CHF 763'312.50veranlagt worden. Im Budget wird mit Erträgen von CHF 1'400'000.- gerechnet.

 

altes Schulhaus Hünikon, Umnutzung Mehrzweckraum zu Wohnraum

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Asyl-Aufnahmequote von 0,9 Prozent auf 1,3 Prozent erhöht. Das bedeutet, dass die Gemeinde Neftenbach ab dem 1. Juni 2023 zusätzlichen Platz für mindestens 22 Asylsuchende bereitstellen muss. Diese Personen sollen möglichst nicht in Schutzräumen untergebracht werden. Container sind ebenfalls keine ideale Lösung. Deshalb werden weiterhin Mietwohnungen und Liegenschaften, allenfalls zur Zwischennutzung, gesucht. Zusätzlich wurden die Möglichkeiten in den vorhandenen Gemeindeliegenschaften angeschaut.

Der Mehrzweckraum im Erdgeschoss des alten Schulhauses Hünikon lässt sich relativ einfach und zeitnah zu einer Wohnung umnutzen. Eine Wohnung, die in den nächsten Jahren als Sozial-/Notwohnung genutzt werden kann, kostet ca. CHF 150'000. Der Umbau bedarf einer Planung, einer Baubewilligung und muss den bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Kredit als gebundene Ausgabe bewilligt und die Firma Bosshard Bau AG, Winterthur, mit der Projektierung und Bauleitung beauftragt.

 

Kläranlageverband Pfungen

Die Jahresrechnung 2022 wird mit einem Aufwandüberschuss zu Lasten der Verbandsgemeinden von CHF 1'287'507.75 bzw. einem Anteil der Gemeinde Neftenbach von CHF 523'564.25 abgenommen.

 

Forstbetrieb, Erweiterung Stellenplan ab August 2024

Der Forstbetrieb Neftenbach bzw. das Forstrevier Weinland-Süd besteht aus den Privat- und Gemeindewälder der Gemeinden Neftenbach, Dägerlen, Seuzach, Hettlingen, Henggart und der ehemaligen Gemeinde Humlikon mit total 1070 ha Waldfläche. Davon umfasst die Gemeinde Neftenbach 220 ha Privatwald und rund 200 ha Gemeindewald. Der Forstbetrieb wird von den Förstern Florian Tuchschmid und Martin Hinnen geführt. Der Personalbestand zählt insgesamt 4 Mitarbeiter sowie 3 Forstwartlernende ab Sommer 2023.

Während den letzten Jahren mussten viele Aufträge aufgeschoben oder abgelehnt werden, da mit dem vorhandenen Personalbestand das Arbeitsvolumen nicht bewältigt werden konnten. Die Anforderungen an den Wald steigen stetig. Bereiche wie Neophytenbekämpfung, Naturschutzarbeiten nehmen neue Ausmasse an und beanspruchen das Forstpersonal zusätzlich. Im Sommer 2024 wird ein Lernender die Ausbildung abschliessen. Mit der Erweiterung des Stellenplanes und der Anstellung dieses Lernenden können die Arbeiten besser auf die beiden Arbeitsgruppen aufgeteilt und erledigt werden. Die zusätzlichen Personalkosten können mit mehr verrechenbaren Dienstleistungen refinanziert werden, so dass die Gemeinde durch die Stellenplanerweiterung nicht belastet wird.

Der Gemeinderat hat der Erweiterung des Stellenplans um 100 Stellenprozente ab Sommer 2024 im Forstbetrieb zugestimmt. Bedingung ist, dass die Stellenbesetzung nur durch den bisherigen Lernenden nach erfolgreichem Lehrabschluss möglich ist. Die Mehrkosten sind mit der Akquisition zusätzlicher verrechenbaren Dienstleistungen zu kompensieren.



Datum der Neuigkeit 15. Mai 2023