Gemeinderatsbeschlüsse 15.05.2023

31. Mai 2023

Erstellung PV-Anlage auf Dächern Mehrzweckhalle und Spezialtrakt Auenrain

Die Gemeindeversammlung vom 29. November 2017 hat einen Rahmenkredit von CHF 300'000 für die Realisierung von Photovoltaikanlagen auf dem Werkgebäude, dem Gemeindehaus und der Schulanlage Auenrain bewilligt. Die Anlagen auf dem Gemeindehaus und dem Werkgebäude wurden bereits erstellt. Für die letzte Anlage innerhalb des Rahmenkredites auf den Dächern der Mehrzweckhalle und des Spezialtraktes Schulanlage Auenrain sind drei Offerten eingeholt worden. Diese umfassen die Planung inkl. Einholung der nötigen Bewilligungen und die Projektausführung bis zur Übergabe an die Bauherrin.

Für die Montage der Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 100 kWp wurde zu Lasten des Rahmenkredites ein Kredit von CHF 155'000 bewilligt und der Auftrag an die Firma Solan GmbH, Volketswil, vergeben.

 

Massnahme zur Wiederherstellung der Fischgängigkeit

Der Strombedarf wird aufgrund der eMobilität und der Umstellung von fossilen Heizungen zu Wärmepumpen nicht abnehmen, sondern viel eher zunehmen. Die Umsetzung der regierungsrätlichen Energiestrategie macht einen stärkeren Ausbau der dezentralen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien notwendig. Windenergie ist Teil der Lösung und kann im Winter die Abhängigkeit von importiertem Strom reduzieren.

Der Kanton Zürich klärt aktuell das Potential von möglichen Gebieten für grosse Windkraftanlagen. Die Gemeinde Neftenbach ist von drei Gebieten mehr oder weniger direkt betroffen. Diese befinden sich in Landschaftsschutz und –fördergebieten. Der Gemeinderat unterstützt die Nutzung von Windenergie. Er macht aber den Kanton nochmals auf die ebenfalls vorhandenen öffentlichen Interessen bezüglich Landschaftsschutz aufmerksam, damit die unterschiedlichen öffentlichen Interessen wohlüberlegt abgewogen werden.

 

Massnahme zur Wiederherstellung der Fischgängigkeit

Die Gemeinde Neftenbach hatte im Jahr 2018 den Mülikanal und das Wehr im Näfbach von der Firma Knecht AG übernommen. Im Rahmen der Übernahme dieser Anlagen wurde die wasserrechtliche Konzession erneuert. Auflage der neuen Konzession bildet eine Sanierungspflicht hinsichtlich der Fischgängigkeit. Die Gemeinde Neftenbach wurde eingeladen, dem Kanton Zürich bis zum 31. Dezember 2027 ein Sanierungsprojekt einzureichen. Grundlage bildet das Gewässerschutzgesetz. Gemäss diesem Gesetz müssen kurzfristige künstliche Änderungen des Wasserabflusses in einem Gewässer, welche die einheimischen Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume wesentlich beeinträchtigen, von den Inhabern von Wasserkraftwerken mit baulichen Massnahmen verhindert oder beseitigt werden.

Für Massnahmen, welche bis zum 31. Dezember 2030 getroffen werden, wird eine Entschädigung vom Bundesamt für Umwelt zugesichert, sofern die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen. Das Bundesamt für Umwelt entschädigt auch die Projektierung der Massnahmen, wenn diese rechtzeitig und im korrekten Umfang erfolgt.

Die ganze Planung und Projektierung bis zur Entschädigungszusicherung dauert etwa 3 Jahre und kostet ungefähr CHF 75'000. Diese Kosten müssen vom Konzessionsnehmer (Gemeinde Neftenbach) vorgeschossen werden. Anschliessend folgt die Umsetzung. In einem ersten Schritt wird nun ein Variantenstudium mit einem Vorschlag für die Sanierungsmassnahme erstellt, welcher dem Kanton vorgelegt werden muss, bevor mit der Projektierung begonnen werden kann. Der Gemeinderat hat den Kredit bewilligt und das Energiebüro AG, Zürich, mit dem Variantenstudium beauftragt.