Gemeinderatsbeschlüsse 21.08.2023

5. September 2023

Gemeindeversammlung vom 29.11.2023

Auf die Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 werden folgende Geschäfte traktandiert:

  1. Festsetzung Budget 2024 und Steuerfuss 2024
  2. Kenntnisnahme des Finanz- und Aufgabenplans
  3. Kredit Neubau Schwimmbadgebäude
  4. Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz

 

Gastwirtschaftspatente

Der Gemeinderat hat folgendes Gastwirtschaftspatent ausgesprochen:

Baykal Sincer, Club Millennium, Tössallmendstrasse 1b

 

Reservoiranlage Oedenhof, Sanierung Brauch- und Löschwasserkammer

Die Brauch- und Löschwasserkammern in der Reservoiranlage Oedenhof weisen deutliche Schäden am Betonbehälter auf, welche gut mit blossem Auge erkennbar sind. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 9. Januar 2023 den Kredit von CHF 20'000 für die Voruntersuchung inkl. Teilprojektierung bewilligt. Im Frühling 2023 wurde ein entsprechendes Bauprojekt erarbeitet.

Um die wasserbenetzten Oberflächen wieder in den geforderten Zustand zu bringen, sind die Kammern mittels zementgebundener Beschichtungen zu sanieren, d.h. die oberste Schicht wird zuerst mittels Sandstrahlung abgetragen und anschliessend das zugelassene Oberflächenschutzsystem auf die Wände, die Decke und den Boden aufgetragen.

Für diese Arbeiten wurde ein Submissionsverfahren durchgeführt. Aufgrund der konkreten Offerten ergeben sich Sanierungskosten von CHF 398'000 inkl. Mehrwertsteuer. Der Gemeinderat hat den erforderlichen Kredit als gebundene Ausgabe bewilligt. Die Arbeiten werden zwischen Ende September bis Ende Dezember 2023 ausgeführt.

 

Neuaufnahme öffentliche Stehgewässer

Die öffentlichen oberirdischen Gewässer werden gemäss des Wasserwirtschaftsgesetzes vom Staat bezeichnet. Rechtlich massgebend ist die Frage, ob es sich bei einer Wasseransammlung um ein Gewässer im Sinne des eidg. Gewässerschutzgesetztes und des kantonalen Wasserwirtschaftsgesetzes handelt. Daher ist die Gewässereigenschaft festzustellen. Der Begriff "Gewässer" meint Wasseransammlungen auf oder unter der Erdoberfläche, die Bestandteil des hydrologischen Zyklus und unmittelbar mit dem Ökosystem Wasser verbunden sind.

Bis heute lag der Fokus bei der Ausscheidung von öffentlichen Gewässern auf den Fliessgewässern und den grossen Seen. Im Umgang mit den kleinen und mittelgrossen Stehgewässern fehlte eine kantonale Praxis. Der Kanton Zürich hat nun aufgrund der rechtlichen Grundlagen zur Gewässereigenschaften und Öffentlichkeit der Stehgewässer gemäss eidgenössischem und kantonalem Recht eine entsprechende Praxis festgelegt.

Für die kantonsweite Neuaufnahme der Stehgewässer werden nur öffentliche Gewässer neu aufgenommen, bei welchen der Kanton aus ökologischer oder wasserwirtschaftlicher Perspektive zwingend seine Aufsichtsfunktion wahrnehmen soll. Für isolierte, nicht mit Fliessgewässern in Verbindung stehenden Stehgewässer wurde eine Mindestgrösse von 500 m2 festgelegt.

Diese kantonsweite Neuaufnahmen erfolgen in Etappen. Aktuell hat der Kanton Zürich den Entwurf für die Gemeinde Neftenbach erarbeitet. Der Gemeinderat konnte sich zum Entwurf vernehmen lassen. Er hat einige Änderungsbegehren beim Kanton eingegeben. Dabei handelt es sich u.a. um die Namensgebung von einzelnen Weihern. Zudem wurde beantragt, dass das Regenrückhaltebecken in der Tössallmend, welches im Normalfall kein Wasserbeinhaltet, nicht als öffentliches Stehgewässer ausgeschieden wird.