Gemeinderatsbeschlüsse 18.09.2023
Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat für die Amtsdauer 2022 – 2026 / Stille Wahl
Der Gemeinderat hat am 12. Juni 2023 die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderats für die Amtsdauer 2022 – 2026 angeordnet. Am 16. Juni 2023 wurde die Wahlanordnung publiziert. Nach der 40-tägigen Frist ist dem Gemeinderat Neftenbach Susanne Dreifaldt als gültige Kandidatin vorgeschlagen worden. Nach Ablauf der Nachfrist von 7 Tagen liegt nur dieser eine Wahlvorschlag vor. In Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung und Art. 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.
Als Gemeinderätin wird für die Amtsdauer 2022 – 2026 als gewählt erklärt:
Dreifaldt Susanne, geb. 1965, Geschäftsführerin Spitex, Aspacherstrasse 36, 8413 Neftenbach, Freie Wähler Neftenbach
Grundstückgewinnsteuereinschätzungen
Der Gemeinderat hat 19 Grundsteuerfälle mit Netto-Steuererträgen von insgesamt CHF 367'407.20 zugunsten der Laufenden Rechnung veranlagt. Zusammen mit den bisherigen Veranlagungen sind bis heute Grundsteuererträge von CHF 1'463'241.45 veranlagt worden. Im Budget wird mit Erträgen von CHF 1'400'000 gerechnet.
Finanzvermögen – Neubewertung per 1. Januar 2023
Gemäss § 131 Abs. 1 des Gemeindegesetzes vom 20. April und § 24 Abs. 1 der Gemeindeverordnung vom 29. Juni 2019 werden Grundstücke, Grundeigentumsanteile und Gebäude des Finanzvermögens in einer Legislaturperiode mindestens einmal neu bewertet. Die Neubewertung ist notwendig, weil die Bewertungsbestimmungen keine laufende Anpassung der Bilanzwerte sämtlicher Liegenschaften des Finanzvermögens an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse vorsehen. Die Wertänderungen werden gemäss § 23 Abs. 3 Gemeindeverordnung in der Erfolgsrechnung verbucht.
Die letzte Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen fand per 1. Januar 2019 statt. Die systematische Neubewertung erfolgt damit auf den 1. Januar 2023.
Die Gemeinde Neftenbach besitzt 32 unbebaute Grundstücke im Finanzvermögen, ein Grundstück mit Baurechten und ein weiteres jedoch überbautes Grundstück im Finanzvermögen. Alle Bodenpreise und Gebäude wurden überprüft. Anhand dieser Neubewertungen ergeben sich folgende Wertänderungen:
Sachkonto | Sachanlagen FV | positive | negative | Total |
Wertänderungen | Wertänderungen | Wertänderungen | ||
1080.00 | Grundstücke FV | 536'680.25 | 0.00 | 536'680.25 |
1080.10 | Grundstücke FV mit Baurechten | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
1084.00 | Gebäude FV | 19'101.00 | 0.00 | 19'101.00 |
1084.10 | Grundeigentumsanteile FV | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
Total | Total | 555'781.25 | 0.00 | 555'781.25 |
Nach Abschluss der Neubewertung weist das Grundeigentum Finanzvermögen per 1. Januar 2023 folgende Bilanzwerte aus:
Sachkonto | Sachanlagen FV | Bilanzwert | Bilanzwert | Total |
per 31.12.2022 | per 01.01.2023 | Wertänderungen | ||
1080.00 | Grundstücke FV | 10'916'528.75 | 11'453'209.00 | 536'680.25 |
1080.10 | Grundstücke FV mit Baurechten | 1'183'500.00 | 1'183'500.00 | 0.00 |
1084.00 | Gebäude FV | 1'001'398.70 | 1'020'500.00 | 19'101.30 |
1084.10 | Grundeigentumsanteile FV | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
1087.00 | Anlagen im Bau FV | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
Total | Total | 13'101'427.45 | 13'657'209.00 | 555'781.55 |
Wertänderung: (-) negative Wertberichtigung, (+) positive Wertberichtigung
Förderungen Batteriespeicher und Holzheizungen
Seit dem 1. Januar 2023 ist das aktuelle Reglement Förderung von Batteriespeichern und Holzheizungen in Kraft. Gemäss Artikel 1 stehen für die Förderung von nachhaltigen Energieversorgungssystemen bis auf weiteres jährlich total CHF 30'000 zur Verfügung. Der Förderbeitrag wird jährlich budgetiert.
bis heute ausgerichtete Beiträge | CHF | 28'349.75 |
pendente Gesuche mit Zusicherung unter Vorbehalt | CHF | 18'335.30 |
Total | CHF | 46'685.05 |
Bereits heute ist klar, dass der Betrag von CHF 30'000 im Jahr 2023 nicht ausreichen wird, um alle Gesuche zu befriedigen. Weitere Gesuche sind absehbar Der Gemeinderat ist erfreut, dass bereits Anfang September dieses Jahres eine so grosse Anzahl Installationen von Batteriespeicher vorgenommen wurden. Damit alle bereits eingegangenen sowie weitere Gesuche berücksichtigt werden können, wurde ein Kredit ausserhalb Budget von CHF 20'000 bewilligt. So stehen dieses Jahr Förderbeiträge von insgesamt CHF 50'000 zur Verfügung.
Schaffhausenstrasse 119b - Landabtretung
Im Jahr 2020 wurden umfangreiche Sanierungsarbeiten an der Schaffhausenstrasse durch die Baudirektion des Kantons Zürich durchgeführt. Im Rahmen dieser Sanierungsarbeiten wurden auch die Wasserleitungen, die sich auf den Gemeindestrassen befanden, erneuert. Diese Massnahmen führten zu einer Verschiebung des Grundstücks, bei der der Kanton Zürich bereit ist, einen Teil von etwa 87 m² beim Schlachtlokal Schaffhausenstrasse 119b der Gemeinde kostenlos zu übertragen.
Der Vertrag wurde durch den Gemeinderat genehmigt und der Abteilungsleiter Liegenschaften zur Unterzeichnung ermächtigt. Wobei der Abteilungsleiter Liegenschaften ebenfalls ermächtigt wird, kleinere Abweichungen bei den Tauschflächen zu genehmigen.