Gemeinderatsbeschlüsse 16.10.2023

30. Oktober 2023

alte Schaffhausenstrasse 2, Neftenbach, Schutzvertrag

Beim Gebäude Alte Schaffhausenstrasse 2 in Neftenbach, handelt es sich um ein Inventarobjekt des kommunalen Inventars der schützenswerten Bauten. Die Eigentümer der Liegenschaft beabsichtigen den Ausbau des Dachgeschosseses inkl. Sanierung Bad, eine Photovoltaikanlage und eine Wärmesonde. Dazu haben sie ein Baugesuch eingereicht. Dieses wurde sistiert und ein baugeschichtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Der erstellte Schutzwürdigkeitsbericht erachtet das klassizistische Vielzweckbauernhaus aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhundert in Konstruktion, Erscheinung inkl. strassenseitigem Hofplatz und Anordnung grundsätzlich als schutzwürdig. Das Dachwerk der Ökonomie ist davon ausgenommen. Daraufhin fand eine Besprechung mit der Bauherrschaft, dem Architekten, dem Gutachter, Vertretern der Baudirektion und der Baukommission statt. Aufgrund den daraus gewonnenen Erkenntnissen wurde das Projekt daraufhin überarbeitet. Die Baukommission hat am 14. August 2023 die Baubewilligung unter dem Vorbehalt bzw. der Auflage, dass die Unterschutzstellung des Objekts an der Alten Schaffhausenstrasse 2 in Neftenbach vor Baubeginn zu erfolgen hat, erteilt. Für die Unterschutzstellung wurde ein verwaltungsrechtlicher Schutzvertrag erstellt. Dieser wurde von der Eigentümerschaft unterzeichnet und nun vom Gemeinderat genehmigt. Nach erfolgter Publikation und Eintritt der Rechtskraft wird zur Sicherheit eine Eigentumsbeschränkung im Grundbuch eingetragen.

 

Unterdorfstrasse, Strassensanierung und Wasserleitungsersatz, Bauabrechnung

Am 7. Februar 2022 bewilligte der Gemeinderat die Kredite für die Sanierung der Unterdorfstrasse und dem Wasserleitungsersatz. Die Arbeiten wurden wie geplant ausgeführt und fertig erstellt. Die Bauabrechnung Strassensanierung und Wasserleitungsersatz Unterdorfstrasse weist die Gesamtkosten wie folgt aus:

 

Strassensanierung

inkl. MwSt.

Wasserleitungsersatz

exkl. MwSt.

Gesamtkosten

CHF  118'254.00

CHF     102'144.55

bewilligter Kredit

CHF  130'000.00

CHF     160'000.00

Minderkosten

CHF    11'746.00

CHF       57'855.48

 

Die Kreditunterschreitungen begründen sich mit günstigeren Arbeitsvergaben. Die Bauabrechnung wurde vom Gemeinderat genehmigt.

 

ARA Pfungen, Entschädigungsverordnung

Die aktuell gültige Entschädigungsverordnung des Zweckverbandes ARA Pfungen stammt aus dem Jahr 2018 und wurde per 1. Januar 2019 eingeführt. Aufgrund der gestiegenen Verantwortlichkeit und der Teuerung hat der Verbandsvorstand die Entschädigungsverordnung überarbeitet und beantragt nun den Verbandsgemeinden, die revidierte Entschädigungsverordnung zu genehmigen. Nebst der Anpassung der Entschädigung werden verschiedene redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Der Gemeinderat hat die Anpassungen genehmigt. Sie tritt in Kraft, wenn die Mehrheit der Verbandsgemeinden der Revision zustimmen.

 

ARA Pfungen, Sanierung Fangkanal Tössallmend

Der Fangkanal mit den dazugehörenden Bauwerken in der Tössallmend ist im Eigentum des Zweckverbandes ARA Pfungen. Beim Vereinigungsbauwerk kommen die Abwasserleitungen aus den nördlichen Gebieten sowie der Tössallmend zusammen. Die Zuleitungen von der Tössallmend sowie das Hebewerk im Vereinigungsbauwerk zur Überbrückung des Höhenunterschiedes sind im Besitz der Gemeinde Neftenbach.

Die letzte grösseren Umbauten und Sanierungen fanden 1996/1997 statt. Damals war das Ziel, die Regenwasserbehandlung zu verbessern und die Rückstauprobleme in der Tössallmend zu beheben. Die elektromechanische Ausrüstung und insbesondere die Elektrotechnik haben ihre Nutzungsdauer erreich und müssen ersetzt werden. Im Zuge der Erneuerung sollen zusätzlich betriebliche Schwachstellen verbessert werden. Zudem soll das bestehende Bauwerk optimiert und wo nötig saniert werden.

Der Verbandsvorstand hat deshalb ein Sanierungsprojekt und einen Kostenteiler zwischen Verbandsanlagen und Gemeinde Neftenbach erstellen lassen. Es ist mit Sanierungskosten von total CHF 1'093'155 inkl. Mehrwertsteuer zu rechnen. Davon entfallen CHF 143'104 inkl. Mehrwertsteuer auf das Hebewerk und somit zu Lasten der Gemeinde Neftenbach.

Die verbleibenden Sanierungskosten beim Zweckverband übersteigt die Kompetenz des Verbandsvorstandes. Deshalb beantragt er den Verbandsgemeinden, dem Projekt und dem Gesamtkredit zuzustimmen. Der Gemeinderat konnte die Zustimmung erteilen und hat seinerseits den Kredit für den Anteil an der Sanierung, welcher das Hebewerk und somit die Gemeinde Neftenbach betreffen, bewilligt.

Plan Fangkanal